Vor Einzug ins Traumhaus: Erst abnehmen, dann einziehen
(Berlin) - Der Einzug ins neue Eigenheim ist für Bauherren ein lang ersehnter Moment – doch er sollte nicht überstürzt erfolgen. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) rät dringend dazu, das Haus erst nach einer förmlichen und sorgfältigen Abnahme zu beziehen. Immer wieder beobachten die Experten der Verbraucherschutzorganisation, dass Bauherren vorschnell einziehen, ohne ihr neues Zuhause ordnungsgemäß abgenommen zu haben – mit gravierenden rechtlichen Folgen.
Denn wer ohne offizielle Abnahme einzieht, riskiert, dass sein Verhalten als stillschweigende Billigung des Bauwerks gilt. Juristen sprechen in diesem Fall von konkludentem Verhalten: Der Bauherr signalisiert durch den Einzug ohne Mängelrüge, dass er das Haus im Wesentlichen als vertragsgemäß akzeptiert – selbst wenn noch Schäden oder Baufehler vorhanden sind.
Die Folgen sind weitreichend. Mit der Abnahme wird die Schlusszahlung an das Bauunternehmen sofort fällig. Außerdem geht die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln auf den Bauherrn über. Hinzu kommt, dass mit der Abnahme die fünfjährige Gewährleistungsfrist für die Durchsetzung von Mängelansprüchen zu laufen beginnt.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn Bauherren trotz Einzugs ausdrücklich erklären, dass keine Abnahme erfolgt ist. Wer dies schriftlich gegenüber dem Bauunternehmen festhält, kann eine konkludente Abnahme vermeiden und seine Rechte sichern.
Die Abnahme ist ein entscheidender rechtlicher Schritt im Bauprozess. Sie sollte stets mit einem Protokoll und einer klaren Dokumentation erfolgen. Erst wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, steht dem unbeschwerten Einzug ins neue Zuhause nichts mehr im Wege.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V., Erik Stange, Pressereferent(in), Brückenstr. 6, 10179 Berlin, Telefon: 030 400339500