Vor erster Lesung der Dienstleistungsrichtlinie im EU-Parlament / Robl: Entsenderichtlinie muss unangetastet bleiben
(Berlin) - Vor der ersten Lesung des EU-Parlaments über die Dienstleistungsrichtlinie am 16. Februar 2006 fordert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, die EU-Parlamentarier auf, dafür Sorge zu tragen, dass in die bewährte Entsenderichtlinie nicht eingegriffen wird.
Der Hauptgeschäftsführer des ZDB begrüßte den zum umstrittenen Herkunftslandprinzip gefundenen Kompromiss, der den bisherigen Forderungen des deutschen Baugewerbes entspricht. Durch den Kompromiss sei aber noch nicht sichergestellt, dass effektive Kontrollen durch das Zielland der Dienstleistung nach der Entsenderichtlinie weiter möglich sind.
Die Entsenderichtlinie will unlauterem Wettbewerb, Sozialdumping und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorbeugen und einen fairen, grenzüberschreitenden Wettbewerb auf dem Baumarkt sicherstellen. Sie bezieht ausländische Baubetriebe in die Mindestlohnregelung und das Urlaubsverfahren ein und ermöglicht dem Zoll die entsprechende Kontrolle. Der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie sieht zwar einen Vorrang der Entsenderichtlinie vor, gleichzeitig normiert sie aber in Artikel 24 so erhebliche Einschränkungen für Kontrollen in Fällen der Arbeitnehmer-Entsendung, so dass eine erfolgreiche und effektive Umsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht mehr möglich wäre.
Robl: Für einen fairen Wettbewerb und eine erfolgreiche Bekämpfung der Schwarzarbeit bleibt es notwendig, dass ausländische Baubetriebe sich vor einer Tätigkeit in Deutschland anmelden und sämtliche Arbeitsunterlagen auf den Baustellen vorhalten müssen. Jeder in Deutschland tätige Baubetrieb muss daher auch weiterhin einen niedergelassenen Vertreter vor Ort als Ansprechpartner für den Zoll benennen.
Art. 24 des Richtlinienentwurfs sieht vor, dass für die Kontrollen auf deutschen Baustellen die Behörden von 25 EU-Ländern mit 25 verschiedenen Rechtsordnungen zuständig seien sollen, jedes EU-Land für seine eigenen Betriebe. Robl: Dies würde zum Chaos auf den Baustellen führen. Illegale Beschäftigung und die weitere Verdrängung von Steuern und Sozialabgaben zahlenden Betrieben sowie die Vernichtung tausender Arbeitsplätze wären die unausweichliche Folge.
Das deutsche Baugewerbe fordert daher die EU-Parlamentarier nachdrücklich auf, Artikel 24 des Richtlinien-Entwurfs zu streichen. Dies entspricht auch den Forderungen des zuständigen Europäischen Binnenmarkt-Ausschusses. so Robl abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
Dr. Ilona K. Klein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
Telefon: (030) 203140, Telefax: (030) 20314419
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