Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Vorfälle bei VW werden als Vorwand zur Einschränkung der Mitbestimmung missbraucht

(Berlin) - Die Vorfälle bei VW dienen den Kritikern der Mitbestimmung dazu, die Einschränkung der Mitbestimmung zu fordern. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am 21. Juli 2005: "Die Angriffe auf die Mitbestimmung lassen jedes Augenmaß vermissen. Wer aus den offenbar kriminellen Verfehlungen einzelner Mitarbeiter von VW folgert, dass die paritätische Mitbestimmung wesentlich eingeschränkt werden müsse, handelt verantwortungslos und populistisch. Mitbestimmung ist das eine. Korruptionsvorwürfe das andere. Bei VW haben weder der Aufsichtsrat noch die Mitbestimmung versagt. Der Vorstand von VW hat innerhalb des Risk-Managements schnell und eindeutig reagiert.

Falsch ist auch die Forderung, die niedersächsische Landesregierung aus dem Aufsichtsrat von VW zu entfernen. Das VW-Gesetz bremst die anonymen Kapitalmärkte, die weder am Unternehmen noch an den Menschen der Region Interesse haben. Das Interesse an Menschen muss aber Vorrang vor den Kapitalinteressen haben.

Gerade die Mitbestimmung im Unternehmen gewährleistet die demokratische und unabhängige Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen. Dazu gehört auch die Bestellung der Vorstände durch eine Zweidrittelmehrheit des Aufsichtsrates. Das entspricht den notwendigen Anforderungen an die Qualifikation und die persönliche Integrität von Vorstandsmitgliedern. Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist eine zentrale Aufgabe des Aufsichtsrates und muss von einer breiten Mehrheit im Aufsichtsrat getragen sein. Dies ist auch in der Praxis der Fall. Die übliche Einstimmigkeit bei der Vorstandsbestellung spricht für die gut funktionierende Sozialpartnerschaft in Deutschland.

Zur erfolgreichen Mitbestimmung gehört die Wahl von Gewerkschaftsvertreter/innen in den Aufsichtsrat. Sie bringen als Experten wichtige Sach- und Branchenkenntnisse in die Arbeit des Aufsichtsrates ein und übernehmen eine wichtige koordinierende Funktion. Das Bundesverfassungsgericht hat das mit dem Argument unterstützt, die Gewerkschaftsvertreter seien geeignet, einem "nicht ohne Grund zu erwartenden Betriebsegoismus entgegenzuwirken"

Viele Vertreter der Anteilseigner sehen die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsvertretern positiv, wie auch eine aktuelle Umfrage des Wissenschaftszentrums Berlin belegt. Demnach trage die Zusammenarbeit zur Verbesserung des Verständnisses zwischen den Sozialpartnern bei. Die Befragung des Wissenschaftszentrums Berlin unter leitenden Angestellten bestätigt außerdem die Kompetenzen der Gewerkschaftsvertreter/innen in den Bereichen "Politik- und rechtliches Wissen".

Die Behauptung, deutsche Holdings würden durch Mitbestimmung benachteiligt, lässt sich nicht belegen. Vielmehr ist Deutschland nach einer aktuellen Umfrage der US-amerikanischen Handelskammer einer der gefragtesten europäischen Holdingstandorte - und das nicht trotz, sondern wegen der ökonomischen Vorteile der Mitbestimmung.

Mitbestimmung ist daher kein Nachteil, sondern ein Vorteil für die Leistungskraft von Unternehmen: Paritätisch mitbestimmte Unternehmen verfügen über eine größere Produktivität und Innovationskraft als nicht mitbestimmte Unternehmen. Dies gilt auch für Europas größten Automobilhersteller - VW."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

NEWS TEILEN: