Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Vorgehen gegen Fahrer und Unternehmer bei Feststellung illegaler Einwanderer auf dem Lkw ist rechtswidrig

(Frankfurt/Main) - Der oberste britische Gerichtshof, der High Court, hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2001 die britische Bußgeldpraxis zur Verfolgung illegaler Einwanderer auf Lastkraftwagen als rechtswidrig erachtet. So ist der britische High Court zu der Auffassung gekommen, dass das seit April 2000 angewendete Verfahren, wonach Bußgelder in Höhe von 2.000,-- Britischen Pfund pro illegaler Person auf einem Lastkraftwagen erhoben werden, auch wenn dem Fahrer oder dem Fahrzeughalter kein Verschulden nachgewiesen werden kann, als „nicht fair“ zu bewerten ist.

Das britische Gesetz verstößt nach Ansicht der obersten Richter nicht nur gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Sinne der Artikel 28 und 49 der EG-Verträge, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 6 das Recht auf einen fairen Prozess festschreibt. Des weiteren sei die Praxis der Beschlagnahme derjenigen Fahrzeuge, auf denen sich illegale Einwanderer befunden haben, mit der Eigentumsgarantie in Artikel 1 zum Ersten Protokoll der Menschenrechtskonvention nicht vereinbar.

Das britische Innenministerium hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass bis zum Abschluss des Verfahrens bei der Feststellung illegaler Personen auf dem Fahrzeug nach wie vor Bußgeldbescheide erlassen werden können, diese jedoch nicht vollstreckt werden. Des weiteren dürfen gemäß diesem Urteil keine Fahrzeuge beschlagnahmt oder Sicherheitsleistungen verlangt werden.

Der BGL empfiehlt den im Großbritannienverkehr tätigen Transportunternehmen, unbedingt nach wie vor die hohen Sicherheitsstandards, die unter anderem das Ausfüllen einer Sicherheitscheckliste sowie die Durchführung von CO2- Kontrollen umfassen, beizubehalten.

BGL und IRU hatten stets die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der britischen Behörden gegen Fahrer und Transportunternehmen bei Feststellung illegaler Personen auf dem Fahrzeug kritisiert und Musterverfahren organisiert. Dies gilt ganz besonders gegen den Verstoß der britischen Behörden gegen die Unschuldsvermutung. Fahrer und Transportunternehmen wurden bislang grundsätzlich als schuldig befunden, bis sie ihre Unschuld bewiesen hatten. Der High Court hat sich mit seinem Urteil der Auffassung von BGL und IRU angeschlossen, dass die bisherige Vorgehensweise der britischen Regierung nicht europäischem Rechtsverständnis entsprechen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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