Vorhaben für neues Gesetz zur Lohngerechtigkeit vorgestellt: Transparenz- und Auskunftspflichten werden wirksam zur Schließung der Lohnlücke beitragen!
(Berlin) - Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig stellte am Mittwoch, 9. Dezember 2015 das Vorhaben für ein "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" vor. Damit rückt die Umsetzung einer wichtigen Maßnahme zur Schließung der Lohnlücke näher.
Henrike von Platen, Präsidentin BPW Germany: "In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich immer noch rund 22 Prozent weniger als Männer. Um daran etwas zu ändern, reicht es nicht aus, Frauen für Entscheidungen im Erwerbsleben zu sensibilisieren oder für Gehaltsverhandlungen zu trainieren. Wir unterstützen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, denn es schafft konkrete Instrumente und Strukturen, um das Prinzip Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit endlich umzusetzen. Bislang führt die Tabuisierung des Gehalts dazu, dass Frauen ihre Gehaltsforderungen zaghafter formulieren als Männer und Unterschiede in der Bezahlung überhaupt nicht aufgedeckt werden. Wir haben es weder mit einem Bürokratiemonster noch mit einer Neidmaschine zu tun: Gute Arbeitgeber schaffen längst transparente Vergütungsstrukturen und profitieren von einer offenen Unternehmenskultur. Für sie gibt es auch keinen Grund, die Veröffentlichung ihrer Bilanzen in Sachen Geschlechtergerechtigkeit zu scheuen. Gehaltstransparenz ist Augenhöhe!"
Mit dem Gesetzesvorhaben werden wesentliche Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag gebündelt und umgesetzt. Im Wesentlichen beinhaltet dies drei Instrumente: die Festlegung eines individuellen Auskunftsanspruchs für Beschäftigte; die Einführung einer Pflicht für Teile der Bundesverwaltung und Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zur Durchführung betrieblicher Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit; sowie die Einführung einer Berichtspflicht für diese Unternehmen über Frauenförderung und Entgeltgleichheit. Darüber hinaus legt das geplante Gesetz fest, dass in Stellenanzeigen das Mindestentgelt angegeben werden muss und dass Verschwiegenheitsklauseln, die verbieten, über das eigene Gehalts zu sprechen, nichtig sind.
Laut einer aktuellen Studie des Delta-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung befürwortet der Großteil der Bevölkerung mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Gehältern. 94 Prozent der Befragten betonen, dass Geschlechtergerechtigkeit erst dann erreicht ist, wenn Frauen und Männer bei gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit denselben Stundenlohn erhalten. Weitere Informationen unter: www.bmfsfj.de
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