Pressemitteilung | KommOn - Informationssystem der Städte, Gemeinden, Kreise und Verbände

Vorhandene Strukturen für Pflegestützpunkte nutzen

(Berlin) - Die kommunalen Spitzenverbände appellieren an die Länder, ihr Bestimmungsrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Sinne der Bürger wahrzunehmen. Wenn ein Land sich für Pflegestützpunkte entscheidet, muss ihre Einrichtung auf der Grundlage der im Land vorhandenen Strukturen erfolgen.

„Die nach wie vor vorgesehene Federführung der Pflegekassen geht an den Erfordernissen vor Ort vorbei. Die Bürger brauchen einen verlässlichen Ansprechpartner. Und das sind die Kommunen, die vor Ort den besten Überblick über die vorhandenen Angebote haben und daher auch die Federführung in den Pflegestützpunkten haben sollten. Hier bedarf es noch Änderungen im Bundesrat“, sagten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) am 17. März in Berlin anlässlich der abschließenden Lesungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Bundestag.

Ob die Pflegestützpunkte ein hilfreiches Angebot für die betroffenen Bürger darstellen oder lediglich Doppelstrukturen zu den bereits bestehenden kommunalen Beratungsangeboten aufgebaut werden, liegt nunmehr in der Hand der Länder.

Auch wenn das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet wird, bleibt die Reform der Pflegeversicherung weiter auf der Agenda. Im Bundesministerium für Gesundheit wird derzeit an einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und einem neuen Begutachtungsverfahren gearbeitet. Darin werden die Kriterien bestimmt, ob Patienten als pflegebedürftig gelten und welchen Grad der Pflegestufe sie erhalten können.

Insbesondere der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird sowohl in der Pflegeversicherung als auch in den angrenzenden Bereichen wie etwa der Sozialhilfe weitreichenden Reformbedarf auslösen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, diese Auswirkungen gründlich zu erörtern, bevor weitere gesetzliche Veränderungen in Angriff genommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

(tr)

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