Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Vorläufiges Aufatmen bei Heimbewohnern / Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung stoppt Richtlinie zur enteralen Ernährung

(Berlin) - Die umstrittene Richtlinie, wonach sich Krankenkassen weitgehend aus der Finanzierung von Sondennahrung zurückziehen, ist am 29. April vom BMGS gestoppt und an den Gemeinsamen Bundesausschuss zurückverwiesen worden.

Dieser hat nun drei Monate Zeit, die Vorgaben des Ministeriums umzusetzen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt ausdrücklich die klare Vorgabe des Ministeriums. „Zum einen soll der Regelungsumfang der 40 Seiten umfassenden Richtlinie redaktionell überarbeitet und gestrafft, zum anderen klargestellt werden, dass Sondennahrung unter anderem auch bei einer eingeschränkten Fähigkeit zur normalen Ernährung verordnet werden kann. Wäre die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegte Richtlinie nicht beanstandet worden, hätte ein Großteil der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen künftig die Sondennahrung selbst bezahlen müssen“, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa, der bundesweit die Interessen von ca. 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt.

Der bpa hat in der Vergangenheit wiederholt auf die drohende Verschiebung der Kosten der Krankenversicherung zu Lasten der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie Sozialhilfeträger aufmerksam gemacht. „Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie der Gemeinsame Bundesausschuss die Vorgaben des Ministeriums umsetzt“, so Mauel.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

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