Vorlage der Streichliste durch die Europäische Kommission
(Berlin) - BDI-Präsident Thumann zur Vorlage der so genannten Streichliste durch die Europäische Kommission: Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, eine Reihe von Legislativvorschlägen zurückzuziehen bzw. erneut zu prüfen. Damit soll Europa dem Ziel der Lissabon - Agenda ein Stück näher gebracht werden. Aus Sicht des BDI ist die vorgelegte "Streichliste" insgesamt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Die Liste ist Teil des Gesamtprogramms zur besseren Rechtsetzung, das die Kommission in einer Mitteilung vom Mai 2005 skizziert hat. Der BDI begrüßt mit Nachdruck, dass EU-Kommissar Günter Verheugen die Verfahren der Gesetzesfolgenabschätzung aller Kommissionsvorschläge verbessern will. Dazu war die Überarbeitung der Leitlinien eine wichtige Voraussetzung. Der heutige Beschluss hat das Ziel, solche Gesetzesvorhaben zurückzuziehen oder erneut zu prüfen, die vor 2004 auf den Weg gebracht wurden, aber noch nicht beschlossen sind. Er vervollständigt damit die Strategie Verheugens und vermeidet schon jetzt, dass sich zusätzliche Bürokratie in zahlreichen Bereichen entwickeln kann.
Auch wenn nicht alle Vorschläge unmittelbare Relevanz für die Industrie besitzen, enthält die Liste viele Beispiele, die aus unserer Sicht keiner Regelung bedürfen oder modifiziert werden müssen. Hierzu gehört ganz sicher der Vorschlag, zu prüfen, ob eine Richtlinie zur Verkaufsförderung überhaupt notwendig ist. Außerdem möchte die Kommission ihren Vorschlag für die so genannte Sonnenscheinrichtlinie entschärfen, bislang ein bürokratisches Monstrum. Mit diesem Beschluss zeigt die Kommission, dass sie mit dem Bürokratieabbau ernst machen will.
Der BDI fordert die Europäische Kommission auf, ihr Engagement für bessere Rechtsetzung mit voller Kraft fortzusetzen. Es sind nun zwei Dinge nötig: Eine Evaluierung der Gesetzesvorhaben, die seit 2004 anhängig sind, und ein entschiedenes Durchforsten bereits geltenden Rechts auf Vereinfachungspotenzial. Besonders wichtig ist, dass alle neuen Rechtssetzungen der EU auf ihre wirtschaftlichen Folgen geprüft werden."
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