Pressemitteilung | Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) - Hauptgeschäftsstelle

Vorratsdatenspeicherung: EuGH Urteil stärkt BITMi Position / Nach EuGH Urteil werden BITMi-Bedenken gegen Vorratsdatenspeicherung bestätigt

(Aachen/Berlin) - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung, in dem dieser die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als grundgesetzwidrig erklärt. Der BITMi fordert bereits seit Jahren ein Ende der nationalen Alleingänge im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung in Europa und spricht sich damit auch konkret gegen die deutsche Rechtslage aus.

Erst im Oktober 2015 hatte der deutsche Bundestag den umstrittenen Regierungsentwurf für einen neue Vorratsdatenspeicherung in Kraft gesetzt, nachdem die Vorgängerversionen bereits 2010 durch das Bundesverfassungsgericht und 2014 durch das EuGH für nichtig erklärt worden war. Nun sprach sich heute der EuGH in Zusammenhang mit einer britischen Klage grundsätzlich gegen eine nationale Regelung aus, "die eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Daten vorsieht".

"Wir bauen darauf, dass diese Entscheidung des EuGH als ein klarer Richtungshinweis gegen eine anlasslose Speicherung auch im Verfahren der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland haben wird", ermahnt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi.

Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, so wie sie der aktuellen Gesetzeslage entspricht, bringt keinen nachweisbaren Vorteil bei der Verbrechensbekämpfung und gefährdet mit ihrem aufwendigen Datenspeicherplan den Mittelstand. Der BITMi warnt vor allem vor der damit verbundenen Haftungspflicht um die entsprechenden Daten abzusichern. Dies stellt insbesondere für kleinere IT- und Telekommunikationsfirmen eine hohe Belastung dar und ist mit enormen Investitionskosten verbunden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) Pressestelle Augustastr. 78-80, 52070 Aachen Telefon: (0241) 1890-558, Fax: (0241) 1890-555

(cl)

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