Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Vorratsdatenspeicherung: Parlament soll dem Druck des Ministerrates Stand halten

(Berlin) - Anlässlich der Beratungen des Europäischen Parlaments über den Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung am kommenden Montag appelliert der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.) an die Abgeordneten, an ihren bisherigen Positionen festzuhalten und sich nicht dem Druck des EU-Ministerrats zu beugen.

Die Innen- und Justizminister der Europäischen Union hatten sich im Rahmen ihrer Ministerratssitzung am vergangenen Freitag auf eine Entschließung geeinigt, die in wichtigen Punkten deutlich von der Position des Europäischen Parlamentes zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission abweicht:

- Nach dem Willen des Ministerrates soll die Speicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten 6 - 24 Monate und nicht wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen 6 - 12 Monate betragen.
- Eine Einschränkung auf Katalogstraftaten wie in der Richtlinie zum europäischen Haftbefehl findet sich nur im Anhang.
- Die im Richtlinienentwurf vorgesehene Möglichkeit einer angemessenen Entschädigung für die bei Unternehmen im Zuge der Vorratsdatenspeicherung entstehenden finanziellen Belastungen soll nach Auffassung des Ministerrates ersatzlos gestrichen werden.

"Das Europäische Parlament hat in der Kostenfrage, die für die betroffenen Unternehmen von zentraler Bedeutung ist, die richtigen Weichen gestellt und die von der Kommission vorgesehene Kostentragungspflicht sogar noch erweitert", bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die Streichungsabsicht des Ministerrates. Die seitens der Strafverfolgungsbehörden verlangte Datenspeicherung soll ausschließlich für die originär staatlichen Zwecke der Strafverfolgung und Prävention erfolgen. Nach den bisher geltenden Rechtsgrundsätzen gilt, dass dem Staat die Kostentragungspflicht obliegt, wenn er bei der Erfüllung seiner Aufgaben private Personen oder Unternehmen mit heranzieht.

"Von diesen Grundsätzen kann und darf auch nicht vor dem Hintergrund knapper Staatskassen abgewichen werden", so Grützner weiter. "Es ist daher geradezu absurd, wenn die staatlich geforderte extreme Ausweitung der Datenspeicherung, die bislang nach deutschem Recht sogar verboten war, nun seitens des Innenministers zur "staatsbürgerlichen Pflicht" der Unternehmen erklärt wird, um die Kosten auf die Unternehmen abzuwälzen.“

Noch kurz vor den Wahlen hatte der Deutsche Bundestag, über alle Fraktionen hinweg, einer solchen Ausweitung eine klare Absage erteilt. „Nach wie vor sind unsere Mitgliedsunternehmen selbstverständlich bereit, ihren Beitrag zur Verbrechensprävention und Verbrechensaufklärung zu leisten. Neue gesetzliche Verpflichtungen müssen jedoch sachgerecht sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn die Wirtschaft mit Kosten für staatliche Aufgaben belastet werden soll.“

Zudem wären kleine und mittelständische Unternehmen von einer staatlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ohne Entschädigung unverhältnismäßig stärker betroffen, weil die notwendigen Hardware-Investitionen in Millionenhöhe große und kleine Unternehmen fast gleichermaßen treffen. "Was große Konzerne vielleicht noch aus der Portokasse zahlen können, bedroht bei kleinen Unternehmen deren Existenz", warnt Grützner und fordert auch vor diesem Hintergrund eine faire Kostenerstattung. Auch die aktuelle Argumentation des Bundesrates, der von einem "unkalkulierbaren Kostenrisiko" ausgeht, spräche eigentlich für eine Kostenerstattung nach dem Verursacherprinzip. “Warum ein solch unkalkulierbares Risiko von den Ländern auf die Unternehmen abgewälzt werden soll, lässt sich nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, sondern allein unter fiskalischen Gesichtspunkten nachvollziehen,“ kritisiert Jürgen Grützner.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Andreas Gerdau, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

(sk)

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