Vorratsdatenspeicherung: Wirtschaft braucht klare Regeln und Rechtssicherheit / "Staat muss Verantwortung für Investitionskosten gesetzlich angeordneter TK-Überwachung übernehmen"
(Köln) - "Eigentlich ist nur klar, dass bei der Vorratsdatenspeicherung nichts klar ist", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses besagt, dass die betroffenen TK-Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung umsetzen müssen, obwohl nach wie vor eine Entscheidung über die Verfassungskonformität sowie eine Regelung zur Kostenerstattung aussteht. Zuvor hatten Unternehmen, die dies für nicht zulässig erachten, vor dem Verwaltungsgericht Berlin Recht bekommen.
"Wir rechnen nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die mündliche Verhandlung soll am 15. Dezember 2009 erfolgen, und es können weitere Monate vergehen bis feststeht, ob die Vorratsdatenspeicherung in Gänze überhaupt verfassungskonform ist", so Grützner.
"So lange dies ungeklärt ist, muss vermieden werden, dass die TK-Unternehmen teure Server und Software für die Umsetzung der fraglichen Vorratsdatenspeicherung anschaffen müssen. Die Telekommunikationsanbieter unterstützen natürlich grundsätzlich die wichtige Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Aber es geht hier für die TK-Branche um vom Staat aufgebürdete Investitionen in Höhe von rund 50 bis 75 Millionen Euro", betont der VATM-Geschäftsführer: "Wir appellieren an die neue Bundesregierung, hier dringend Rechtssicherheit zu schaffen und klar zu stellen, dass die entstehenden Kosten übernommen werden."
Zudem leide die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter dabei auch dadurch, dass im europäischen Ausland bereits seit Jahren durchweg umfängliche Entschädigungsregeln bestünden. "Hier muss die Politik also dringend Abhilfe schaffen", so der VATM-Geschäftsführer.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Geschäftsstelle
Corinna Keim, Pressesprecherin
Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln
Telefon: (0221) 3767725, Telefax: (0221) 3767726
(el)
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