Pressemitteilung | Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Vorschläge des SFV zur Novellierung des EEG

(Aachen) - Derzeit wird unter dem Namen "Integriertes Klima- und Energieprogramm" in den Ministerien Umwelt, Finanzen, Wirtschaft und Verkehr ein Klimaschutzpaket vorbereitet, das nach Willen der Bundesregierung den Herausforderungen einer umfassenden Klimaschutzpolitik gerecht werden soll. Ob die ersten Vorschläge halten, was dringend notwendig ist, sollte von allen Umweltvereinen einer kritischen Begutachtung unterzogen werden.

In dieses Klimaschutzpaket integriert werden soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das in seinen bewährten Grundzügen erhalten, in wenigen Eckpunkten jedoch verändert werden soll. Im Juli stellte Bundesumweltminister Gabriel den Entwurf zum EEG-Erfahrungsbericht vor, in dem einige Vorschläge bereits formuliert waren.

Für Solarstrom werden folgende Änderungen diskutiert:
Degression der Vergütung für Dachanlagen stufenweise von 5 auf 7 Prozent in den Jahren 2009 und 2010 sowie von 7 auf 8 Prozent in 2011. Degression der Vergütung für Freilandanlagen von 6,5 Prozent auf 8,5 Prozent und 9,5 Prozent im gleichen Zeitraum.
Für Anlagen über 1 Megawatt soll ab 2009 eine neue Vergütungsklasse eingeführt werden (Vorschlag: 35,84 Ct/kWh).
Ebenso sollen Änderungen zur Förderung der Windenergie, der Wasserkraft, der Geothermie und den Bioenergien durchgesetzt werden. Eine Zusammenstellung der Vorschläge finden Sie im Erfahrungsbericht des BMU zum EEG hier

Kommentare und Vorschläge des SFV:

1. Die Einspeisevergütungen für Erneuerbare Energien müssen in einer solchen Höhe bemessen werden, dass bankübliche Renditen erwirtschaftet werden können. Speziell bei der Solarstrom-Vergütung bedeutet dies, die Degressionssätze keinesfalls in der vorgeschlagenen Weise anzuheben. Ansonsten ist abzusehen, dass im nächsten Jahr ein weiterer Fadenriss im Photovoltaik-Markt droht und der Ausbau auf Grund ungenügender Vergütungssätze stagniert. Bereits jetzt ist das Ausbautempo der PV erheblich zurückgegangen. Lesen Sie hierzu auch den Artikel Gravierende Fehler im PHOTON-Beitrag zur Einspeisevergütung für Solarstrom von Dr. Jürgen Grahl.

2. Der SFV fordert eine Erhöhung der Einspeisevergütung für Solarstrom, insbesondere eine zusätzliche Erhöhung der Vergütung bei Fassaden- und Dachintegrationen.

3. Der SFV fordert mit Rücksicht auf die gestiegenen Stahlpreise eine generelle Erhöhung der Windstromvergütung. Der SFV fordert zusätzlich eine ersatzlose Streichung der Referenzstandortbestimmungen für Windanlagen. Die Errichter von Windanlagen können selber abschätzen, ob sich der Bau einer Windanlage rentiert oder nicht.

4. Der SFV fordert die Einführung einer Bereitstellungsgebühr für nicht abgenommenen Strom aus fertiggestellten Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Anlagenbetreiber müssen künftig vor dem wirtschaftlichen Risiko geschützt werden, auch dann, wenn die Anlage nicht angeschlossen oder der Strom nicht abgenommen werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

5. Die Regelungen im EEG müssen unstrittiger formuliert werden. Eine Aufstellung der am häufigsten aufgetretenen Streitfälle finden Sie im Artikel "Netzbetreiber behindern Ausbau Erneuerbarer Energien".

6. Der SFV fordert, dass das BMU unter Fristsetzung zur Einführung des Anlagenregisters nach EEG, § 15 Abs. 3 verpflichtet wird.

Die Politik steht in der dringenden Verantwortung, eine schnellstmögliche Energiewende auf Basis Erneuerbarer Energien und Effizienzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Alle Barrieren müssen beseitigt und der geplante Ausbau fossiler Kraftwerke gestoppt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Pressestelle Herzogstr. 6, 52070 Aachen Telefon: (0241) 511616, Telefax: (0241) 535786

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