"Vorschläge zur Verschärfung des Jugendstrafrechtes sind geprägt von archaischen Vorstellungen von Strafe und Sühne oder vom Erziehungsideal des 19. Jahrhunderts"
(Berlin) - Auf entschiedene Ablehnung des Deutschen Anwaltvereins stößt die von der baden-württembergischen Landesregierung angekündigte Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Jugendstrafrechts.
Der DAV erklärt dazu, bundesweit seien sich Jugendpsychologen und Jugendpsychiater darüber einig, dass die Entwicklung eines Jugendlichen zum Erwachsenen regelmäßig mit 18 Jahren noch nicht abgeschlossen sei. Dieser Expertenmeinung schließe man sich an und deshalb sei der Plan, künftig auf Heranwachsende (junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren) regelmäßig Erwachsenenstrafrecht anwenden zu wollen, sachlich nicht gerechtfertigt und abzulehnen.
"Wer sich je mit Jugendstrafrecht in der Praxis befasst hat, weiß, wie verantwortungsvoll Jugendgerichte mit der Entscheidung, ob bei Heranwachsenden Jungend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist, umgehen. Die geplante Initiative ist ein ungerechtfertigtes Misstrauensvotum gegen unsere engagierten Jugendrichter", äußerte Rechtsanwalt Georg Prasser, Stuttgart, Vizepräsident des DAV. Auch die geplante Anhebung der Höchststrafe bei Heranwachsenden von 10 auf 15 Jahre lehnt der DAV ab. "Wer meint, mit einer Erhöhung der Höchststrafe Jugendkriminalität bekämpfen zu können, ist entweder von archaischen Vorstellungen von Strafe und Sühne geprägt, oder noch im Erziehungsideal des 19. Jahrhunderts verhaftet", so Prasser. Mit Prävention und dem Erziehungsgedanken des geltenden Jugendstrafrechts seien die geplanten Änderungen nicht in Einklang zu bringen.
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