Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Vorschlag der Europäischen Kommission für die Energieeffizienzrichtlinie / Maßnahmen zur Energieeffizienz auf Praxistauglichkeit prüfen

(Brüssel) - Die Europäische Kommission hat am 22. Juni 2011 ihren Vorschlag zur EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgestellt. Darin schlägt sie unter anderem die Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung, den Ausbau von Smart Grid / Smart Meter, die Einführung von Energieeinsparverpflichtungen sowie den Ausbau der Energiedienstleistungen vor. Stadtwerke setzen sich bereits seit vielen Jahren intensiv für Energieeffizienzsteigerungen ein. Vor allem im Bereich der Energieerzeugung leisten die Stadtwerke durch die intensive Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) einen maßgeblichen Beitrag für die Energieeffizienz. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt deshalb das Ziel, die Energieeffizienz in der Europäischen Union (EU) zu steigern. "Der Vorschlag der Europäischen Kommission geht in einigen Bereichen in die richtige Richtung. Jedoch müssen verschiedene Maßnahmen in dem nun folgenden Rechtsetzungsprozess intensiv auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden", erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Im Hinblick auf die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) plant die Europäische Kommission die Einführung eines Einspeisevorrangs, genau genommen einer Einspeisegarantie von KWK-Strom. "Dies ist ein eindeutiges Signal zur Stärkung und den weiteren Ausbau der KWK und damit zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Erzeugung", betonte Reck. Allerdings dürfen diese Anstrengungen nicht durch andere Maßnahmen gefährdet werden. Eine Öffnung der Fernwärme- und Kältenetze für Dritte steht dem Ausbau der KWK entgegen. "Die vorhandenen Netze und angeschlossenen KWK-Erzeugungsanlagen sind auf den Kreis der Abnehmer abgestimmt. Eine Netzöffnung würde die Effizienz bestehender KWK-Anlagen senken", unterstrich Reck.
Im Hinblick auf die Verteilnetze, die mit der Energieeffizienzrichtlinie auch durch die Umsetzung von Smart Grid vor enormen Herausforderungen stehen, muss aus Sicht des VKU die Netzregulierung entsprechend angepasst werden. "Smart Grid können einen maßgeblichen Teil zur Steigerung der Energieeffizienz in der EU beitragen. Um das Potenzial auszuschöpfen, muss die Netzregulierung aber so ausgestaltet sein, dass die Netzbetreiber wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, die Zielsetzungen der Energieeffizienzrichtlinie umzusetzen", betonte Reck.

Die EU-Kommission schlägt die Verpflichtung von Energieeinsparungen vor. Demnach sollen die Verteilnetzbetreiber oder Energielieferanten jährlich 1,5 Prozent im Endkundenmarkt - also beim Verbraucher - einsparen.

Grundsätzlich steht der VKU Modellen einer Unterstützung der Energieeffizienzsteigerung, wie durch Einsparverpflichtungen auf freiwilliger und wettbewerbsneutraler Basis offen und konstruktiv gegenüber. Energieeinsparverpflichtungen in Höhe von jährlich 1,5 Prozent stellen nach Ansicht des VKU jedoch eine kaum realisierbare Zusatzbelastung für Stadtwerke dar. "Verteilnetzbetreiber und der Vertrieb sind weiterhin der falsche Adressat für Energieeinsparverpflichtung: Sie können zwar Energieeffizienzdienstleistungen oder Energieeffizienzprogramme für die Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, die Entscheidung für oder gegen ein Angebot liegt allein beim Verbraucher", erklärt Reck. Jedoch begrüßt der VKU die Entscheidung der EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten alternative Maßnahmen zur Erreichung der Einsparziele beim Endkunden vornehmen können. "Den Umsetzungsprozess werden wir konstruktiv begleiten", so Reck abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Leiter, Presse und Kommunikation Hausvogteiplatz 3-4, 10117 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Telefax: (030) 58580-100

(tr)

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