Vorschrift für Reisebüros unerfüllbar / Schwierigkeiten bei Umsetzung von neuer EU-Verordnung
(Berlin) - Wir sind froh über die Entscheidung der Europäischen Union (EU), Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität ein zusätzliches Maß an Betreuung auf Flügen innerhalb der EU zu garantieren und ihnen Gleichbehandlung mit anderen Passagieren zuzusichern. Die von der EU geforderten Maßnahmen müssen jedoch praktikabel sein, fordert Otto Schweisgut, Vorsitzender des Ausschusses Flug beim Deutschen ReiseVerband (DRV). Reisende mit eingeschränkter Mobilität (PRM = Persons with reduced mobility) dürfen demnach nicht diskriminiert werden. Diese seit dem 26. Juli 2008 geltende Verordnung der Europäischen Union führe allerdings in ihren Ausführungsbestimmungen zu nicht erfüllbaren Ansprüchen bei Reisebüros, bemängelt Schweisgut.
Reisebüros sollen künftig Informationen über den Hilfsbedarf von Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht nur an die Fluggesellschaften weiterleiten, sondern müssen auch alle vom Gast bereisten EU-Flughäfen über die speziellen Bedürfnisse informieren. Das schwierige dabei ist, dass es den Reisebüros gar nicht möglich ist, dieser Verordnung nachzukommen, erläutert DRV-Vorstandsmitglied Schweisgut: Das Problem besteht darin, dass der größte Teil der Flughäfen außerhalb Deutschlands der Aufforderung bislang nicht nachgekommen ist, konkrete Ansprechpartner und deren E-Mail-Adressen zu benennen. Reisebüros wissen also nicht, wie sie die entsprechenden Dienste der Flughäfen in der EU erreichen können. Weder das Verkehrsministerium noch das Luftfahrt-Bundesamt verfügen zudem über aktuelle Daten oder Ansprechpartner.
Der Deutsche ReiseVerband fordert von der EU schnellst möglich Klarheit in dieser Angelegenheit und drängt auf eine praktikable Lösung für die Reisebüros. Als Reaktion auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser neuen EU-Verordnung hat Deutschlands größter Verkehrsflughafen Frankfurt am Main die Reisebüros nun gebeten, weiterhin alle Daten, die für die Hilfestellung von PRM notwendig sind, direkt an die Fluggesellschaften zu übermitteln. Dies ist das zurzeit gängige und auch in der Praxis bewährte Vorgehen, hebt Schweisgut hervor.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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