Pressemitteilung | DDV - Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.

Vorsicht beim Einsatz automatischer Anrufmaschinen

(Wiesbaden) - Das Council TeleMedien- und CallCenter-Services hat ein Positionspapier zum Einsatz Automatischer Anrufmaschinen erstellt, das über rechtliche Rahmenbedingungen und kommunikative Aspekte informiert. Council-Vorsitzender Michael Martin erläutert dazu: „Werbebotschaften über Anrufautomaten müssen aus rechtlichen Gründen explizit angefordert werden und sollten aus kommunikativer Sicht nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden."

Der rechtswidrige Einsatz von automatischen Anrufmaschinen stellt ein hohes Risiko für werbetreibende Unternehmen dar: Juristisch handelt es sich einerseits um einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht, andererseits kann ein Betroffener auch einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht geltend machen.

Vielleicht noch schlimmer sind jedoch Image- und Akzeptanzverluste beim Verbraucher, die ein störender Automaten-Anruf auslösen kann. „Wenn Maschinen Verbrauchern einen Dialog nur ´vorspielen`, dann ist das – gerade bei älteren oder kommunikationsunerfahrenen Personen – unredlich“, so Martin. „Dialogangebote müssen glaubhaft und ehrlich gemein sein, sonst straft der Verbraucher zu Recht das Unternehmen ab.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Direktmarketing Verband e.V. (DDV) Hasengartenstr. 14, 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/97793-0, Telefax: 0611/97793-99

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