Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Vorsicht vor kartellrechtswidriger Preiskontrolle / Einflussnahme nur bei passenden Verträgen möglich

(Köln) - Vor kurzem sorgte eine Hausdurchsuchung bei Peek & Cloppenburg für Schlagzeilen. Das Bundeskartellamt ermittelte wegen des Verdachts vertikaler Preisbindung. Solch kartellwidriges Verhalten - das Verbot der Preisbindung zweiter Hand - geht meist vom Lieferanten aus, aber auch Forderungen von Einzelhändlern nach Disziplinierungsmaßnahmen für z.B. früh reduzierende Mitbewerber verstoßen grundsätzlich gegen das Kartellrecht.

Das heißt: Auch die Modebranche muss - trotz aller guten wirtschaftlichen Argumente für preisstabilisierende Maßnahmen - die raue Gesetzeswirklichkeit akzeptieren! Das Vorgeben von UVP durch den Lieferanten ist zwar weiterhin problemlos möglich und rechtlich auch nicht umstritten. Aber eine irgendwie geartete Einflussnahme zur Durchsetzung der vorgegebenen Preise ist bei "normalen" Verträgen unzulässig und für den Lieferanten wie für den mitmachenden Händler ein ggfs. teurer Gesetzesverstoß! Eine verbindliche Preisbindung für Textilien ist genauso wenig erlaubt wie das Druckausüben des Handels auf seinen Lieferanten, andere Händler zur (Preis-)Raison zu bringen.

Ausnahme: Wer als Lieferant die Preise von ihm hergestellter Produkte am PoS kontrollieren will, muss eigene Läden betreiben oder zumindest Mitverantwortung für das Verkaufsergebnis durch geeignete Verträge übernehmen. Denkbar wäre eine Preiskontrolle durch den Lieferanten z.B. im Rahmen von Depotverträgen bei Kommissions- oder Konsignationsgeschäften.

Hinweis: Der BTE hat bereits im Jahr 2007 gemeinsam mit dem Gesamtverband der Maschenindustrie sowie GermanFashion als Hilfestellung für die Vertragsparteien zwei Musterverträge erarbeitet: den "Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur Flächenbewirtschaftung via EDI von Textilien im Konsignationslager" sowie den "Entwurf einer Rahmenvereinbarung zur Flächenbewirtschaftung via EDI von Textilien im Kommissionsvertrag". Beide Vertragsmuster sind auf der Grundlage der Prinzipien der textilen Einheitsbedingungen entstanden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können die Musterverträge kostenfrei über ihren zuständigen Einzelhandelsverband beziehen, Lieferanten bei den beiden Industrieverbänden German Fashion (Köln) und Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie (Stuttgart). Eine direkte Übermittlung über den BTE ist nicht vorgesehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Fax: (0221) 921509-10

(sy)

NEWS TEILEN: