Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand
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Vorstandsvergütungen nicht in Hauptversammlungen beschließen

(Berlin) - Zu Vorschlägen aus Politik und Wirtschaft, die Rechte der Hauptversammlung bei der Festlegung von Vorstandsvergütungen zu erweitern, sagte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am Dienstag (18. Dezember 2007) in Berlin:

„Nach dem Aktiengesetz (§ 87 Abs. 1) hat der Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder angemessen sind. Die Erarbeitung einer angemessenen Vergütungsstruktur und die Festlegung der Höhe der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder ist die vornehmste Pflicht eines Aufsichtsrates. Aus dieser Verantwortung sollte der Aufsichtsrat nicht entlassen werden.

Umso wichtiger ist es, dass Aufsichtsratsmitglieder etwaigen Vergütungsexessen entgegentreten. Zu diesem Zweck erarbeitet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen Kodex für angemessene Vorstandsvergütung mit praktischen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung im mitbestimmten Aufsichtsrat. Wir werden ihn voraussichtlich im Frühjahr 2008 vorstellen.

Der Entwurf des Kodex sieht vor, den festen Bestandteil des Manager­einkommens, das so genannte Fixum, zu stärken. Die variablen Vergütungsbestandteile sollen dagegen beschränkt werden und auch an Zielen sozialer und ökologischer Verantwortung gemessen werden.

Darüber hinaus soll der Abschluss von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern künftig im Aufsichtsratsplenum beschlossen werden. Heute geschieht dies häufig in Ausschüssen des Aufsichtsrates. Der DGB hält die Grundsätze und Leitlinien der Entlohnung jedoch für so bedeutend, dass sie dem Aufsichtsratsplenum vorbehalten bleiben sollten.

Es ist politisch naiv zu glauben, dass die Hauptversammlung besser als der mitbestimmte Aufsichtsrat für eine angemessene Vorstandsvergütung sorgen könne. Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat werden demokratisch von der ganzen Belegschaft gewählt. Im Gegensatz dazu wird die Hauptversammlung einer großen Kapitalgesellschaft nicht selten von wenigen Investoren, wie Hedge Fonds oder Private-Equity-Gesellschaften, dominiert.

Wir sollten uns davor hüten, die Höhe von Vorstandsvergütungen in die Hände internationaler Hedge Fonds oder Private-Equity Gesellschaften zu legen. Erst kürzlich haben sie einem ihrer Chefs eine `Traumgage´ von mehr als einer Milliarde US-Dollar zugebilligt. Eine Begrenzung der Vorstandsvergütung werden wir so wohl kaum erreichen.

Außerdem wissen wir, dass gerade die neuen Finanzinvestoren diejenigen Vorstände mit einem Anteil an der `Beute´ belohnen, die ihre Interessen am willfährigsten erfüllt haben – oft zum Schaden des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und einer nachhaltigen Zukunft.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324

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