Pressemitteilung | VDR - Verband Deutsches Reisemanagement e.V.

Vorsteuerabzugsverbot für Reisekosten ist rechtswidrig

(Bad Homburg) - Der Widerstand hat sich gelohnt: Mit Urteil vom 19. Juli 2000 (Az. VI 205/99) stellte das Finanzgericht Hamburg fest, dass das neue Vorsteuerabzugsverbot bei Reisekosten, das durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 mit Wirkung vom 1. April 1999 eingeführt wurde, gegen EG-Recht verstößt. Jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof über die umstrittene Neuregelung, die für die Wirtschaft einen Kostenschub von 16 Prozent bedeutet.

Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR), dem 350 Unternehmen angehören, hatte von Anfang an gegen den neu eingefügten § 15 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz protestiert, da er nach Auffassung vieler Fachleute klar gegen die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in der Europäischen Union verstößt. ,,Diese Richtlinie verbietet nämlich die Einführung neuer Vorsteuerausschlüsse", so VDR-Präsident Michael Kirnberger, ,,ein deutscher Alleingang ist deswegen unzulässig."

Der Ratschlag des VDR: Halten Sie die Umsatzsteuer-Feststellungen (soweit sie Verpflegungs-, Übernachtungs- oder Fahrtkosten für Fahrzeuge des Personals betreffen) durch Einspruch oder Antrag auf Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung und unter Hinweis auf das Hamburger Urteil bis zur endgültigen Klärung vorsorglich offen.

Wichtiger Zusatzhinweis: Rechnungen sollten ungeachtet der letztinstanzlichen Entscheidung zum Thema stets auf die Firma, keinesfalls aber auf die Privatanschrift des Reisenden ausgestellt werden. Nur dann kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Dienstleister, die das automatisch berücksichtigen, handeln serviceorientiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) Louisenstr. 117, 61348 Bad Homburg v. d. H. Telefon: 06172/983070 Telefax: 06172/84343

NEWS TEILEN: