Vorzeitige Hausübertragungen nehmen zu / Hausbesitzer und Erben fürchten Erbschaftsteuererhöhung
(Bonn) - Vorzeitige Hausübertragungen auf die Nachkommen haben in letzter Zeit zugenommen. Ursache dafür, so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., Bonn, ist die Befürchtung von Hausbesitzern und deren Erben vor einer anstehenden Erbschaftsteuererhöhung durch die Bundesregierung oder die anstehen je Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Haus- und Grundbesitz im Verhältnis zu Bar- und Wertpapiervermögen im Erbfall.
Derzeit ist die Vererbung und Verschenkung von Immobilien noch priviligiert, da aufgrund der derzeitigen Berechnungsmethode Häuser im Erbfall und bei Schenkungen bundesweit häufig nur mit rd. 50 Prozent des tatsächlichen Wertes in Ansatz gebracht werden. Hierin sieht der Bundesfinanzhof auch die Ungleichbehandlung und hat das derzeit geltende Erbschaftssteuerrecht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Bei dem derzeitigen Freibetrag von 205.000 Euro je Kind kann in der Regel noch ein Haus im tatsächlichen Wert von 400.000 Euro steuerfrei an das Kind vererbt oder verschenkt werden. Fällt dieser Bewertungsvorteil jedoch in Zukunft weg, müßte das Kind für dasselbe Haus eine Erbschaftsteuer von 21.450 Euro in Kauf nehmen. Bei Vererbung mehrerer oder höherwertiger Immobilien sei der Effekt noch größer. So zahle ein Kind für ererbte oder durch Schenkung erhaltene Immobilien im Gesamtwert von 1 Mio. Euro derzeit nur rd. 44.000 Euro an Erbschaftssteuern, bei Wegfall des Bewertungsvorteils hingegen rd. 150.000 Euro! Wer seinen Nachkommen derartige Mehrbelastungen ersparen wolle, solle sich umgehend steuerlich und rechtlich beraten lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Simrockallee 27, 53172 Bonn
Telefon: 0228/9355728, Telefax: 0228/9355799
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