VPB: Garantie auf Solaranlagen variiert zwischen zwei und fünf Jahren
(Berlin) - Viele Bauherren installieren Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach. Was passiert aber, wenn die Anlage defekt ist? Dann greift zunächst die Garantie. Und die kann entweder zwei oder fünf Jahre abdecken, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Was wann gilt, das ist nicht einheitlich geregelt, aber es gibt dazu inzwischen eine Reihe von interessanten Urteilen. Ob private Bauherren zwei oder fünf Jahre Gewährleistung auf ihre Anlage haben, richtet sich nämlich vor allem nach der Nutzung der Anlage. Das haben der Bundesgerichtshof (BGH) und diverse Oberlandesgerichte in verschiedenen Entscheidungen näher definiert.
Anlagen, die in der Hauptsache zur Einspeisung in das Netz auf dem Dach montiert sind, genießen bei Mängeln zwei Jahre Gewährleistung (BGH, Urteil vom 09.10.2013 - Aktenzeichen: VIII ZR 318/12). Die Gewährleistung steigt auf fünf Jahre, sobald Photovoltaikanlage und Haus eine bauliche Einheit bilden und voneinander abhängig sind. Das ist inzwischen bei vielen Objekten der Fall: Ein solches Haus funktioniert nur mit der Solaranlage. Ohne ist es nicht zu gebrauchen. Der VPB rät Bauherren, sich schon in der Planungsphase Gedanken über die Solaranlage zu machen und sich vom unabhängigen Sachverständigen beraten zu lassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB)
Pressestelle
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111
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