Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Reservierungsgebühren sind zulässig

(Berlin) - Wer eine Immobilie sucht, wird oft bei Maklern fündig. Erbitten sich die Kaufinteressenten vor der endgültigen Zusage dann ein paar Tage Bedenkzeit, verlangen viele professionelle Vermittler eine Reservierungsgebühr. Das ist grundsätzlich zulässig, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die Gebühr darf nach der einschlägigen Rechtsprechung allerdings nur maximal zehn bis 15 Prozent der später fälligen Maklercourtage betragen. Im Gegenzug lassen die Makler die Vermittlungsbemühungen ruhen. Entschließen sich die Interessenten zum Kauf, wird die Reservierungsgebühr mit der noch ausstehenden Courtage verrechnet. Treten die Käufer vom Angebot zurück, verfällt die Gebühr. Reservierungsgebühren sind also vor allem für die Kaufinteressenten sinnvoll, die sich ihrer Sache weitgehend sicher sind und nur in Ruhe die Finanzierung regeln wollen - oder noch einmal mit einem unabhängigen Sachverständigen die Substanz und zu erwartende Sanierungskosten prüfen möchten.

Diesen Tipp finden Sie auch zum Herunterladen unter www.vpb.de/expertenrat-am-mittwoch.php.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

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