Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

VPRT begrüßt Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz: Einstieg in eine konvergente Medienordnung angelegt / Weitere Umsetzung konsequent und zügig vorantreiben

(Berlin) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat den in Berlin vorgestellten Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz begrüßt, da damit eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einer zukunftstauglichen Medienregulierung genommen wird. Nun kommt es darauf an, die weitere Umsetzung und Konkretisierung konsequent und zügig voranzutreiben.

VPRT-Vorstandsvorsitzender Dr. Tobias Schmid: "Mit dem Bericht der Bund-Länder-Kommission wird in vielen entscheidenden Punkten der Einstieg in eine konvergente Medienordnung angelegt. Es war höchste Zeit, dass sich der Gesetzgeber nach Jahren des Stillstands den Erfordernissen eines technisch bereits konvergenten Umfelds annähert. Wichtig ist, dass sich Bund und Länder bei der Umsetzung der Beschlüsse ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft der audiovisuellen Medienindustrie nachhaltig bewusst sind und diese aktiv national wie europäisch wahrnehmen. Die Herausforderungen definieren ein knappes Zeitfenster, das wenig föderalismustauglich ist." Ziel sei, einen ausgewogenen Wettbewerbs- und Vielfaltsrahmen für eine erfolgreiche Kreativwirtschaft zu schaffen, in dem die erhebliche Wertschöpfung im AV-Sektor in ein produktives Verhältnis zur Plattform- und Telekommunikationsindustrie gebracht werde.

Bei der Novellierung der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD), die Inhalt der Arbeit einer eigenen Arbeitsgruppe war, appelliert der VPRT an Bund und Länder, sich in den kommenden Wochen auf EU-Ebene für einen noch fortschrittlicheren und flexibleren Ansatz einzusetzen. Dies gelte insbesondere für die vollständige Konvergenzerwartung von Rundfunk- und Abrufangeboten, bei denen in den bisherigen Entwürfen immer noch zwischen linearen und nonlinearen Angeboten unterschieden werde. Bei der kommerziellen Kommunikation sollten aus Sicht des VPRT Einzelspots ausdrücklich zulässig sein.

Im Bereich der Plattformregulierung begrüßt der VPRT, dass Bund und Länder die Bedeutung der Inhalteanbieter und der Vielfaltssicherung erkannt haben. Diese Linie gelte es nun bei der Erarbeitung konkreter Textvorschläge - vor allem in der Zuständigkeit der Länder - zu halten. Dabei müsse auch gewährleistet werden, dass die Auffindbarkeit und der Zugang von TV- und Radioangeboten hinreichend berücksichtigt wird.

Für die Regulierung von Intermediären - also z. B. von Suchmaschinen und Social Media-Plattformen - habe die zuständige Arbeitsgruppe insbesondere ein wichtiges Zeichen für mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gesetzt und zu Recht auf die Problematik der Bevorzugung eigener Inhalte hingewiesen. Diese Ziele müssten nun gleichermaßen auf nationaler wie europäischer Ebene durchgesetzt werden.

Im Kartellrecht begrüßt der VPRT die von Bund und Ländern eingeforderte bessere Zusammenarbeit der Kartell- und Medienbehörden. Dringender Handlungsbedarf bestehe allerdings im Bereich der sog. Adblocker. Die Arbeitsgruppe hat das Geschäftsmodell bestimmter Anbieter in diesem Bereich als rechtlich und mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote auch als medienpolitisch problematisch angesehen.

Zur Erreichung eines kohärenten Jugendschutzes ist es aus Sicht des VPRT unerlässlich, bei der weiteren Ausgestaltung den Rundfunk mit seinen bewährten Selbstkontrolleinrichtungen unmittelbar einzubeziehen. VPRT-Mitgliedsunternehmen bedürfen hier rechtssicherer und einfacher Verfahren, die nicht nach der Art der Verbreitung - online oder offline - unterscheiden und Doppelprüfungen auf Bund- und Länderebene vermeiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) Hartmut Schultz, Pressesprecher Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: (030) 39880-0, Fax: (030) 39880-148

(cl)

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