Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

VPRT zum Thema Filmfördergesetz: Noch keine Zusage der privaten Fernsehveranstalter zur Verdoppelung der Leistungen bei der Filmförderung

(Berlin) - „Der „guten Ordnung“ halber muss der VPRT darauf hinweisen, dass es noch keine Zusage der privaten Fernsehveranstalter zur Verdoppelung ihrer Leistungen für die Filmförderung gibt,“ so der VPRT Präsident Jürgen Doetz. „Richtig ist, dass es ein erstes, gutes Gespräch zwischen der Staatsministerin für Kultur und Medien und dem VPRT gegeben hat. Unter anderem wurde vereinbart, dass der Verband der Staatsministerin einen Vorschlag für einen „Leistungskorb“ zu Gunsten der Filmförderung in Deutschland übermitteln wird.“ Dabei habe der VPRT bei der Staatsministerin durchaus Verständnis für die schwierige wirtschaftliche Lage seiner Mitglieder gefunden, so Doetz weiter.

ARD und ZDF seien hier in einer völlig anderen Situation, da sie ihre „freiwilligen Leistungen“ für die Filmförderung direkt an den Gebührenzahler weiterreichen könnten, nachdem der 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag regeln werde, dass entsprechende Zahlungen von der KEF anerkannt und damit zur Begründung einer Gebührenerhöhung herangezogen werden können. Grundsätzlich verschließe sich der VPRT nicht einer Erhöhung der Leistungen für die Förderung des Films. Barzahlungen und Sachleistungen müssten dabei allerdings beim privaten Rundfunk in eine Balance gebracht werden, die der wirtschaftlichen Situation entspricht. „Wir sind auf einem guten Weg, ein Förderpaket zu verhandeln, das im Ergebnis einen Zuwachs der freiwilligen Förderleistungen bedeutet,“ so der Präsident abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: 030/39880-0, Telefax: 030/39880-148

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