Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

vzbv klagt gegen eventim wegen einbehaltener TicketgebĂŒhren / Anmeldung zur Musterfeststellungsklage gegen eventim jetzt möglich

(Berlin) - Verbraucher:innen können sich ab sofort zur Musterfeststellungsklage gegen den Ticketvertreiber eventim anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage am 7. Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, da eventim nach abgesagten Veranstaltungen hĂ€ufig nicht den vollstĂ€ndigen Ticketpreis zurĂŒckzahlt. Nach einem Verbraucheraufruf meldeten sich innerhalb weniger Wochen ĂŒber 3.000 Betroffene beim vzbv.

"Wer Tickets fĂŒr Freizeitveranstaltungen online buchen will, kommt an eventim kaum vorbei”, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. In den letzten Jahren wurden unzĂ€hlige Veranstaltungen abgesagt. Den vollstĂ€ndigen Ticketpreis hat eventim dann oft nicht zurĂŒckgezahlt. Nach Ansicht des vzbv haben Verbraucher:innen darauf aber einen Anspruch.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

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