Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

W-Besoldung: Verwaltungsgericht Gießen bestätigt Hochschulverband / Kempen: "Anrufung des Bundesverfassungsgerichts wichtiger Etappensieg"

(Bonn) - "Der Deutsche Hochschulverband begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Gießen die Verfassungsmäßigkeit der W-Besoldung durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen will", erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Bernhard Kempen. "Damit ist das Gericht der Argumentation, die der Hochschulverband von Anfang an vorgetragen hat, in vollem Umfang gefolgt." Nach der enttäuschenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, demzufolge die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zumindest derzeit eine noch amtsangemessene Alimentation für bayerische Hochschullehrer gewährleisteten, bedeute das Gießener Urteil "einen wichtigen Etappensieg für eine leistungsgerechte und wettbewerbsfähige Besoldung".

Die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland hatte vor dem Verwaltungsgericht Gießen die Klage eines Marburger Professors unterstützt, der nach der Besoldungsstufe W 2 vergütet wird und die Amtsangemessenheit dieser Besoldung in Zweifel zog. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht in seinem gestern veröffentlichten Beschluss an. Das dem nach Besoldungsgruppe W 2 besoldeten Professor zustehende Grundgehalt entspreche "weder der vom Amtsinhaber geforderten Ausbildung sowie seiner Beanspruchung und Verantwortung noch der Bedeutung und dem Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft".

"Die Besoldung für Hochschullehrer muss im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe attraktiv sein", betonte Kempen. "Sie muss aber auch im Quervergleich zu anderen Berufsgruppen, wie z.B. Richtern, Anwälten und Lehrern, gerecht sein." Die Politik gerate daher immer stärker in Zugzwang. "Der Handlungsbedarf ist unübersehbar. Die Ankündigungen des Bayerischen Ministerpräsidenten, die Grundgehälter anzuheben, und die Pläne Baden-Württembergs, zu einer Flexibilisierung des Vergaberahmens durch Drittmittel zu gelangen, weisen in die richtige Richtung", so Kempen.

Der DHV schlägt vor, für Universitätsprofessuren bundesweit nur W 3-Stellen vorzusehen und mit einem Grundgehalt in Höhe von 5.300,- Euro anzusetzen (vgl. Pressemitteilung 4/2007 vom 20. März 2007). Das Grundgehalt für eine W 2-Professur sollte zumindest auf 4.700,- Euro erhöht werden. Derzeit liegen die Grundgehälter für W 2- bzw. W 3-Stellen in Hessen bei 3.983,- Euro bzw. 4.837,- Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Pressestelle Rheinallee 18, 53173 Bonn Telefon: (0228) 9026666, Telefax: (0228) 9026680

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