Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit guten Ansätzen / DBV sieht Nachbesserungsbedarf vor allem bei der Besteuerung von Biokraftstoffen
(Berlin) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Sofortmaßnahmen durch das geplante Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Familienförderung durch Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag kommen auch den Bauernfamilien zugute. Daneben ist auch aus Sicht der Betriebe, die "Urlaub auf dem Bauernhof" anbieten, die künftige Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungsleistungen zu begrüßen. Auch erleichtern die verkürzten Haltefristen bei der Erbschaftsteuer die Generationenfolge in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Allerdings übersieht der DBV nicht, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bislang keinerlei landwirtschaftsspezifische Anliegen enthält. Von den Nachbesserungen der Unternehmensteuerreform profitieren ausschließlich Großunternehmen und Konzerne. Für den DBV ist es jedoch unerlässlich, auch im Bereich der Landwirtschaft steuerliche Wachstumshemmnisse abzubauen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Umstrukturierungen landwirtschaftlicher Betriebe zum Wegfall der erbschaftssteuerlichen Verschonung führen. Dadurch werden innovative Betriebe in ihrer Entwicklung unnötig gehemmt. Zudem könnte durch Abschaffung der neuen Steuererklärungspflicht für ausländische Saisonarbeitskräfte, die erheblichen Mehraufwand, aber keine Steuereinnahmen beschert, ein wirksamer Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden.
Bei den Biokraftstoffen sind die nunmehr vorgesehenen 18 Cent Teilbesteuerung für Biodiesel und Pflanzenöl-Kraftstoffe aus Sicht des DBV viel zu hoch angesetzt. Das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel, den Reinkraftstoffmarkt wieder zu beleben, kann damit nicht erreicht werden. Hier sind maximal 10 Cent je Liter vertretbar.
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Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
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