Wählen ohne Wohnung: Demokratie darf nicht an der Meldeadresse enden
(Berlin) - Am 22. März 2026 wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt. Auch wohnungslose Bürger*innen ohne feste Meldeadresse sind wahlberechtigt. Doch viele wissen nicht, dass sie wählen dürfen oder welche Schritte dafür notwendig sind.
Wohnungslose Bürger*innen sind häufig nicht im Melderegister erfasst und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürger*innen zum Wahltermin mindestens 18 Jahre alt sind und sich gewöhnlich in dem Bundesland aufhalten.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Landtagswahl ist die fristgerechte persönliche Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis beim zuständigen Wahlamt. Nach erfolgreicher Eintragung ist sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch per Briefwahl möglich. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, den 30. Februar 2026, gestellt werden. Nach erfolgreicher Eintragung ist sowohl die Stimmabgabe im Wahllokal als auch per Briefwahl möglich.
Politische Entscheidungen betreffen wohnungslose Menschen direkt
Landespolitik hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenssituation wohnungsloser Menschen: Fragen der Unterbringung, der Wohnraumversorgung, der sozialen Infrastruktur oder des Zugangs zum Gesundheitssystem werden auf Landesebene entschieden. Umso wichtiger ist es, dass alle ihre Stimme abgeben können.
„Demokratische Teilhabe darf nicht an einer Meldeadresse scheitern“, sagt Paul Neupert, Fachreferent der BAG W. „Viele wohnungslose Menschen stoßen bei der Wahlteilnahme auf praktische Hürden wie fehlende Informationen, komplizierte Verfahren oder Probleme bei der Ausweisbeschaffung."
Kommunen in der Verantwortung
Die BAG W ruft wohnungslose Menschen zur aktiven Wahrnehmung ihres Wahlrechts auf und fordert die Kommunen auf, die Eintragung in das Wählerverzeichnis unkompliziert und niedrigschwellig zu ermöglichen. Dazu gehören verständliche Informationen, die Bereitstellung von Antragsformularen vor Ort und online, der Verzicht auf verpflichtende Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt, eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie Unterstützung vor Ort im Wahlamt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), Waidmannsluster Damm 37, 13509 Berlin, Telefon: 030 2 84 45 37 0
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