Wärmeverordnungen: VKU kritisiert Stillstand bei der Novellierung
(Berlin) - Vom römischen Philosophen Seneca soll der Spruch stammen: „Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen.“ Treffender lässt sich die inzwischen rund zweijährige Wartezeit auf die Novelle der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ wohl kaum beschreiben“, kritisiert Ingbert Liebing die Tatsache, dass die Kabinettsbefassung des Verordnungsentwurfes in den Dezember geschoben wird.
Ursprünglich war vorgesehen, dass das Kabinett in seiner morgigen Sitzung den Verordnungsentwurf beschließen sollte. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), verliert die Geduld: „Es ist ein Trauerspiel für die Regierung und den Klimaschutz, dass die Kabinettsbefassung immer wieder geschoben wird“, so Liebing.
Der massive Ausbau der Fernwärme ist ein von der Politik gesetztes Ziel und eine wichtige Säule für den Klimaschutzschutz im Gebäudesektor ist. „Dafür brauchen die Energieversorgungsunternehmen praxistaugliche und verlässliche Regelungen, die den Ausbau fördern“, so Liebing.
Er erinnerte daran, dass der erste Entwurf für die wichtige Novelle aus dem August 2022 stammt. Beim Fernwärmegipfel im Juni 2023 bestand Einigkeit, dass die Novellierung der AVBFernwärmeV zügig abgeschlossen werden solle. „Darauf warten wir jetzt seit eineinhalb Jahren“, kritisiert Liebing. Im Rahmen der üblichen Anhörung zu einem neuen Entwurf aus dem Sommer hatten Länder und Verbände bereits im August ihre Positionen dargelegt.
Seitdem warten die kommunalen Unternehmen auf den notwendigen Kabinettsbeschluss. Das ursprüngliche Ziel, dass die Verordnung zum Jahresende in Kraft tritt, ist jetzt ausgeschlossen. „Dafür fehlt mir jedes Verständnis, dass es bei der Ressortabstimmung noch zu keiner Lösung gekommen ist“, sagt Liebing.
Auch bei der „Zwillingsverordnung“, der angekündigten Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmelieferVO), sieht es nicht besser aus. „Hier gibt es nicht einmal einen Entwurf“, kritisiert Liebing: „Die Regierung streitet sich über die richtigen Rezepte, um die Wirtschaft flott zu bekommen, aber da, wo Investitionen in die Fernwärme beflügelt werden könnten, herrscht schlicht Stillstand.“ Vom Ausbau der Fernwärme könnte zum Beispiel die lokale Bauwirtschaft profitieren. Solange die Spielregeln für die Fernwärme aber im Unklaren gelassen werden, wird nicht investiert, stellt Liebing fest.
Im Gegensatz zur Bundesregierung habe die Fernwärmebranche insbesondere mit der Transparenzplattform ihre Zusagen aus dem Fernwärmegipfel vom Juni 2023 eingelöst. „Jetzt muss die Regierung endlich auch ihre Zusagen einlösen“, forderte Liebing.
Das alles sei auch deshalb ärgerlich, weil die Fernwärmebranche seit Monaten einer Negativkampagne ausgesetzt sei, die auf Halbwahrheiten und Irrtümern basiere, so Liebing. Dabei könnte die Novelle der AVBFernwärmeVerordnung Klarheit schaffen. „Ob Versorger, Wohnungswirtschaft, Verbraucher oder Klimaschutz – das Schieben hinterlässt nur Verlierer.“
Liebing appelliert an die Regierung: „Für den Klimaschutz und den Wirtschaftssandort Deutschland brauchen wir jetzt Entscheidungen. Entscheidungen, die Hürden abbauen und Investitionen anreizen. Mit kleinen Entscheidungen kann sie Investitionen auslösen. Die Stadtwerke stehen bereit – wenn die Voraussetzungen geschaffen werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
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