Waffenrecht: Kriminalbeamte legen Forderungskatalog vor
(Birkenwerder) - Angesichts der von Innenminister Schily angekündigten Verschärfung des Waffenrechts hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) dem Bundesinnenministerium einen Katalog mit konkreten Vorschlägen vorgelegt. Im einzelnen sieht dieser folgendes vor:
1. Einstufung des unbefugten Führens scharfer Schusswaffen als Verbrechens- Tatbestand (mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe).
2. Generelles Verbot des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Die Einführung eines "Kleinen Waffenscheins", wie sie derzeit politisch diskutiert wird, sieht der BDK aufgrund des damit verbundenen enorm hohen Verwaltungsaufwandes hingegen eher skeptisch.
3. Einführung des Gebots, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen optisch deutlich von scharfen Waffen zu unterscheiden (etwa durch gelbe Farbgebung)
4. Generelles Verbot des Führens von Hieb- und Stoßwaffen in der Öffentlichkeit
5. Verbot der Umarbeitung von scharfen Waffen zu sog. Dekorationswaffen
6. Generelles Verbot tragbarer Schleudern über die sog. "Präsizonsschleudern"
hinaus
7. Verbot von Wurfsternen, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymessern
Hinsichtlich der geforderten Verbote wies der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee jetzt in Berlin darauf hin, dass die jeweiligen Waffen in West-Berlin vor der Wiedervereinigung aufgrund alliierten Rechts über Jahrzehnte verboten waren.
Bernsee: "Das Zeug braucht eigentlich niemand wirklich. Das Verbot dieser Waffenarsenale hatte jedenfalls nicht dazu beigetragen, die Lebensqualität der West-Berlin zu beeinträchtigen!"
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder, Telefon: 03303/500132
Telefax: 03303/503070
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