Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Wahlfreiheit beim Energieausweis endet bald

(Berlin) - Noch bis zum 1. Oktober 2008 haben Hausbesitzer die freie Wahl, ob sie für ihr Gebäude einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen lassen möchten, gleich, wie alt das Anwesen ist. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zu Grunde gelegt, beim bedarfsorientierten wird der Energiebedarf eines Hauses aufgrund seiner Bauweise berechnet. Im ersten Fall hängt das Ergebnis maßgeblich von den Bewohnern ab und lässt sich nicht ohne weiteres auf neue Bewohner übertragen. Anders beim bedarfsorientierten Ausweis. Er setzt eine umfangreiche bautechnische Untersuchung voraus, die dann auch im dazugehörigen Gutachten objektive Werte liefert. Damit können potenzielle Käufer oder Mieter den tatsächlichen Energieverbrauch einer ins Auge gefassten Immobilie beurteilen und Angebote vergleichen. Dieser bedarfsorientierte Ausweis wird ab 1. Oktober Pflicht für alle bislang unsanierten Ein- bis Vierfamilienhäuser aus der Zeit vor 1978, die die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten.

Diesen Tipp finden Sie auch zum Herunterladen im Internet unter www.vpb.de im Bereich "Presse".

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Telefax: (030) 27890111

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