Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Wahlfreiheit für Nutzer in digitalen Märkten sicherstellen / vzbv veröffentlicht Positionspapier zum Digital Markets Act

(Berlin) - Mit dem Vorschlag zum Digital Markets Act (DMA) will die Europäische Kommission großen digitalen Plattformen umfangreiche Verhaltensvorgaben in Bezug auf ihre Geschäftspraktiken auferlegen. Der vzbv begrüßt, dass der DMA gegen weit verbreitete unfaire Bedingungen vorgehen möchte, die Verbraucher und Unternehmen in diesen Märkten oft alternativlos akzeptieren müssen.

So beinhaltet der DMA etwa Pflichten zur Interoperabilität von Diensten sowie Datenportabilität, damit Nutzer leichter zu anderen Anbietern wechseln können. Betreiber von Betriebssystemen könnten Nutzer nicht dran hindern vorinstallierte Softwareanwendungen zu löschen und Apple müsste alternative App-Stores erlauben.

Diese Regeln gelten nur für große marktstarke und etablierte sogenannte "Torwächter-Plattformen" (Gatekeeper), die den Zugang zwischen Verbrauchern und Unternehmen kontrollieren. Praktisch würden die DMA-Regeln vor allem für die großen digitalen Plattformakteure wie Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft gelten.

Im Großen und Ganzen sind die neuen Vorschläge im Sinne der Verbraucher und gehen in die richtige Richtung. Aber an einigen Stellen sind die Vorschläge zu zögerlich. Der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) zeigt in seinem Positionspapier Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf auf.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(mj)

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