Wahlkampf-Spielereien mit dem Kindergeld sind unverantwortlich!
(Berlin) - Der Deutsche Familienverband übt scharfe Kritik an den unzureichenden und undurchdachten Plänen der Bundesregierung beim Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag wurden trotz rasanter Teuerung seit über sechs Jahren nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst, Eltern mit dritten und weiteren Kindern warten sogar schon seit über 12 Jahren auf eine Anpassung des Kindergeldes. Eine solche Untätigkeit hätte in jedem anderen Politikfeld schon längst die Demonstranten auf die Straße gerufen nur bei den Familien erdreistet man sich, um mickrige 10 Euro Plus auch noch zu streiten. Das ist nicht nur unverantwortlich, sondern provoziert auch erneute Klagen beim Bundesverfassungsgericht. Ich warne dringend davor, den Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder auszutragen, so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.
Nicht nachvollziehbar ist für den Deutschen Familienverband die vom Bundesfinanzminister ins Spiel gebrachte Einführung eines einheitlichen Kindergrundfreibetrages: Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist das Herzstück der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Deshalb muss auch der Kinderfreibetrag weiterhin von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, und zwar mindestens in einer Höhe von 8.000 Euro im Jahr, wie es den Familien schon vor drei Jahren angekündigt wurde. Wenn die Regierung ausgerechnet bei der Familienbesteuerung vom Prinzip der horizontalen Steuergerechtigkeit abweicht, wird sie vor dem höchsten Deutschen Gericht in Karlsruhe auf die Nase fallen, so Nees.
Geradezu ungeheuerlich ist der aktuelle Versuch des Bundesfinanzministeriums, mit einer Bevölkerungsumfrage die Erhöhung des Kindergeldes gegen Verbesserungen im Kindergartenbereich auszuspielen. Ganz abgesehen davon, dass bereits aktuelle Zahlen des renommierten Meinungsforschungsinstituts Allensbach auf dem Tisch liegen, wonach sich 85 Prozent der Familien klar für das Kindergeld aussprechen, gerät bei solchen Spielereien völlig in Vergessenheit, dass das Kindergeld keine milde Gabe ist, die der Staat je nach Gusto gewähren oder einfrieren kann. Vielmehr wird das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, der allen steuerzahlenden Eltern zusteht. Somit ist Kindergeld in den meisten Fällen nichts anderes als die Rückzahlung von vorher verfassungswidrig zuviel erhobener Steuer. Ein Staat, der sich Bildungsrepublik nennen will, kann es sich nicht leisten, entweder den Familienleistungsausgleich zu verbessern oder für eine gute vorschulische Bildung zu sorgen er muss beides tun, wenn er seine Zukunft sichern will, und er darf für seine Zukunft nicht ausschließlich die Familien zur Kasse bitten, so Verbandspräsident Albin Nees.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V.
Pressestelle
Luisenstr. 48, 10117 Berlin
Telefon: (030) 30882960, Telefax: (030) 30882961
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