Waldbesitzer bringen Weihnachtsbaum mit Wünschen zum Bundeskanzler / Befreit die Forstwirtschaft von übermäßigen Lasten!
(Berlin) - Am 5. Dezember übergab die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) ihren traditionellen Weihnachtsbaum an das Kanzleramt. Waldbauern erbringen überragende ökologische und ökonomische Leistungen, in Form der Schutz- und Erholungsfunktion sowie durch die Produktion des einmaligen Roh- und Werkstoffes und nachwachsenden Energieträgers Holz. Wenn die Forstbetriebe nicht wirtschaftlich gesund sind, können diese nicht mehr geleistet werden!, nutzte der Präsident der AGDW, Michael Prinz zu Salm-Salm, zusammen mit weiteren Präsidiumsmitgliedern die Gelegenheit, den Kanzler auf die drückendsten Belastungen der Waldbesitzer aufmerksam zu machen. Die Grenze der Belastungen ist überschritten. Brechen die Betriebe zusammen, so sind 800.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum gefährdet. Die Weihnachtsfreude über einen solchen heimischen Baum kann und darf nicht über die kritische Situation in den Forstbetrieben hinwegtäuschen. Die Rute haben wir erst einmal zu Hause gelassen und ermahnen die Politik um Besserung im nächsten Jahr, so der Präsident weiter. Symbolisch wurde dies dokumentiert durch die Präsentation eines Bäumchens, das mit den Lasten, die die Forstbetriebe übermäßig treffen, behängt war. Aufgrund der Last drohen die Zweige zu brechen. Die drängendsten Punkte der Waldbesitzer fasste die AGDW in einem Wunschzettel an den Kanzler zusammen:
1. Holz ist der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Die Waldbesitzer begrüßen die Ankündigung einer Holz-Charta für eine verstärkte Holzverwendung in der Koalitionsvereinbarung. Das Aktionsprogramm sollte zusammen mit den Waldbesitzern zügig erarbeitet werden.
2. Die Bundesregierung strebt die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien an. Zur Mobilisierung der nachhaltig nutzbaren Holzreserven aus dem Privat- und Kommunalwald sind die Sätze für Waldfrischholz im EEG deutlich zu anzuheben. Eine erhöhte Mehrwertsteuer auf Brennholz wirkt kontraproduktiv.
3. Wälder sind in Deutschland Ökosysteme mit einem hohen Maß an Naturnähe. Die umfangreiche Ausweisung dieser Flächen als FFH-Gebiete erfordert eine angemessene Ausgleichs- und Entschädigungsregelung. Der für landwirtschaftliche Flächen bereits mögliche Ausgleich muss auch für den Wald geschaffen werden.
4. Über 1,3 Millionen private Waldbesitzer mit ihren Familien bewirtschaften nahezu die Hälfte der Wälder in Deutschland. Familienforstbetriebe sind als Prototyp der Ich- bzw. Wir-AG zur Entwicklung des ländlichen Raumes unverzichtbar. Ein Abbau der Bürokratie stärkt die Familienforstwirtschaft.
5. Forstwirtschaft bedeutet einen nachhaltigen, pfleglichen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur, die auf über 60% der Waldfläche nach dem international anerkannten Zertifizierungssystem des PEFC zertifiziert ist. Die einseitige Bevorzugung von FSC in den Koalitionsvereinbarungen geht an den Realitäten im Wald vorbei.
6. Aufgrund der freiwilligen Mehrleistung zertifizierter Forstbetriebe ist eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes überflüssig. Die Waldbesitzer brauchen keine weiteren Restriktionen, sondern angemessene Rahmenbedingungen zum Wirtschaften.
7. Die geplante Wertzuwachssteuer, eine Vermögensteuer oder auch eine erhöhte Erbschaftsteuer können aus forstwirtschaftlichem Grundbesitz nicht erwirtschaftet werden. Sie sind außerdem aus Gründen der
Gemeinwohlorientierung des Waldes nicht gerechtfertigt.
8. Die flächige Entwässerung von Waldbeständen führt vielfach zu irreparablen Schäden an den Waldökosystemen. Die Abgaben an die Wasser- und Bodenverbände können von den Waldbesitzern nicht mehr getragen werden.
9. Das Waldsterben hält unvermindert an. Ein angemessener Teil der Einnahmen aus der Ökosteuer muss zur Abgeltung der Waldschäden, zur vorbeugenden Waldkalkung sowie zur Entsorgung wild abgelagerten Mülls den privaten und kommunalen Forstbetrieben vorgesehen werden.
Wenn die Mehrwertsteuer auf Weihnachtsbäume steigt, und wenn demnächst Werbegeschenke nicht mehr steuerlich absetzbar sein sollen, wissen wir nicht, wie wir in Zukunft noch das Kanzleramt schmücken sollen, beschrieb der Präsident die derzeitige Steuerdiskussion weiter. Der Kanzlerbaum 2002 stammt aus dem Forstbetrieb von Herrn Peter Bender in Rheinland-Pfalz. Es handelt sich um eine 7 Meter hohe und 11 Jahre alte Nordmanntanne. Der Baum steht in der Vorweihnachtszeit in der Sky-Lobby des Kanzleramtes in Berlin und bildet einen festlichen Rahmen für diverse offizielle Veranstaltungen.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V.
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
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