Pressemitteilung | DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V.

Warenempfang des Handels bleibt Brennpunkt für die Logistik

(Berlin) - Die Wareneingangsabfertigung des Lebensmittel-Discounters Lidl ist beispielgebend für den dringenden organisatorischen Handlungsbedarf an den Warenlagerrampen des Handels. Ein seit kurzem über eine externe Internetplattform angebotener Entlade-Sonderdienst zeigt sehr deutlich, dass der an den meisten Handelslagern vorherrschende Warenannahmestau kein Normalzustand sein muss.

Auch wenn das System auf Komplettladungen ausgerichtet wurde und für Teilladungspartien und Stückgutverkehre eher weniger geeignet scheint, zeigt Lidl, dass eine schnellere Warenannahme grundsätzlich möglich ist und insofern erhebliches logistisches Effizienz- und Kosteneinsparpotential besteht. Allerdings lässt sich der Discounter die Auflösung der von ihm selbst verursachten Rampenengpässe gut bezahlen, kritisiert der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV).

Der Handelsriese bietet seit einigen Wochen an sechs eigenen Warenlagern die Entladung eines anliefernden Lkw innerhalb von 90 Minuten durch Lidl-Mitarbeiter als so genannten ,Express-Service' an, sofern die Buchung bis um 5:00 Uhr morgens am Tag der Anlieferung erfolgt. Damit will der Discounter nach eigenen Angaben die Anliefermöglichkeiten flexibilisieren und Schichtzeiten der Lkw-Fahrer optimieren. Die Gebühren für den Sonderservice betragen 40 Euro. Die Anlieferung außerhalb der regulären Warenannahmezeiten kostet 100 Euro.

"Dass Lidl sich jetzt nicht nur die Ordnung im eigenen Haus, sondern auch noch die Einhaltung der eigenen rechtlichen Verpflichtungen bezahlen lässt, muss mindestens kritisch hinterfragt werden" bemerkt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV. "Keinesfalls können erhobene Gebühren für Rampenarbeiten an Entladestellen bei den Speditionen und Transportunternehmen hängen bleiben".

Andererseits waren die Abwicklungskosten an der Rampe bislang eine unbekannte Größe. Nun sind sie für die Lidl-Lieferanten als Auftraggeber der anliefernden Speditionen zumindest transparent und kalkulierbar, bewertet der DSLV den Sachverhalt. Huster hierzu: "Die Akzeptanz zur Kostenübernahme sollte bei den Speditionskunden hoch sein. Schließlich liegen die ,Servicegebühren' deutlich unterhalb von Lkw-Standgeldern, auf die das Transportunternehmen ansonsten bei stundenlangen, unverschuldeten Wartezeiten einen rechtlichen Anspruch hätte."

Der Speditionsverband sieht deshalb in einem Express-Rampensystem auch keine grundsätzlichen Nachteile. Huster: "Nicht nur angesichts des fortschreitenden Fahrermangels müssen Aufenthaltszeiten der Lkw an den Empfangsrampen der Handelshäuser deutlich verkürzt werden".

Der DSLV fordert vom Handel seit langem ein Bündel von Maßnahmen wie vereinfachte Wareneingangskontrollen und vor allem die Vermeidung zusätzlicher, zeitintensiver Arbeiten für den Fahrer wie das Abpacken von Mischpaletten oder das Entfernen von Verpackungsmaterialien.

Die Handelshäuser können die Unterstützung der Lkw-Fahrer nicht einfach voraussetzen. Eine Entladeverpflichtung anliefernder Speditionen besteht nicht, das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind hier eindeutig, stellt der DSLV klar. Rechtlich hat der Spediteur seinen Job erledigt, wenn das Fahrzeug geöffnet an der Rampe steht und der Empfänger die Ware entgegennehmen kann. "Wenn der Fahrer nicht länger als ,Entladehelfer' missbraucht wird, kann auch sein Berufsbild wieder etwas gewinnen", zeigt sich Huster überzeugt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV) Markus Wolters, Referent Presse und Öffentlichkeit Unter den Linden 24 | Friedrichstr. 155-156, 10117 Berlin Telefon: (030) 4050228-0, Fax: (030) 4050228-88

(df)

NEWS TEILEN: