Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Warnung: Bei Klarna auf den Verwendungszweck achten / Schon kleine Abweichungen vom vorgegebenen Verwendungszweck können zur Rückbuchung korrekt bezahlter Beträge führen.

(Berlin) Schon kleine Abweichungen vom vorgegebenen Verwendungszweck können zur Rückbuchung korrekt bezahlter Beträge führen

- Verbraucher:innen beschweren sich über den Bezahldienst Klarna, der korrekt überwiesene Beträge zurückbucht.
- Die zurückgebuchten Beträge werden von einem Inkassounternehmen angemahnt, sodass Extrakosten entstehen.
- Der Kundenservice des Unternehmens kann Probleme nicht immer lösen.

"Smooth Shopping" verspricht der Zahlungsanbieter Klarna Verbraucher:innen und Händlern, also einen glatten und reibungslosen Zahlungsablauf für beide Seiten. Doch bei den Verbraucherzentralen fällt der Anbieter immer wieder auf. Verbraucher:innen beschweren sich, weil korrekt bezahlte Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht werden. Die Folgen sind fatal, denn nachdem Klarna die Buchung rückgängig gemacht hat, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergegeben und mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.

Beim Online-Shopping können Händler und Verbraucher:innen mittlerweile unterschiedliche Zahlungsdienste nutzen, darunter auch Klarna. Gerade beim Kauf auf Rechnung ist der schwedische Online-Bezahldienst eine feste Größe geworden. Doch in den Verbraucherzentralen schildern Verbraucher:innen immer wieder das folgende Problem: Eine Rechnung wurde im vorgegeben Zeitrahmen per Überweisung an Klarna gezahlt. Sowohl Rechnungsbetrag als auch Verwendungszweck wurden angegeben. Trotzdem wurde das Geld kurz nach der Überweisung vom Zahlungsanbieter zurückgebucht, teilweise sogar mehrmals.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(mj)

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