Warnwestenpflicht jetzt auch in Spanien
(München) - Nach Italien macht jetzt auch Spanien mit dem Tragen von Warnwesten Ernst. Laut ADAC sind ab Samstag, 24. Juli, Fahrer von Kraftfahrzeugen verpflichtet, eine Warnjacke anzulegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen. Wer diese Vorschrift nicht befolgt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 91 Euro rechnen. Wie in Italien müssen die Westen auch in Spanien europäischem Standard entsprechen und mit dem Kontrollzeichen EN471 versehen sein. Die reflektierenden Westen können die Farben Rot, Orange oder Gelb haben. Ausgenommen von der Warnwestenpflicht sind auch in Spanien Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern.
Zu den Ländern, die das Tragen von Warnwesten demnächst zur Pflicht machen, gehören Portugal und Österreich. In Portugal soll es im Oktober 2004 soweit sein, in Österreich ist die Einführung für Anfang Mai 2005 vorgesehen. Unabhängig vom Inkrafttreten der Warnwestenpflicht empfiehlt der ADAC Autoreisenden, in allen Urlaubsländern aus Sicherheitsgründen eine Warnweste mitzuführen und sie im Bedarfsfall auch zu benutzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500
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