Warum trägt Bio-Mineralwasser kein EU-Bio-Siegel?
(München) - Seit einigen Jahren ist im Handel sogenanntes „Bio-Mineralwasser“ erhältlich. Anders als bei Obst, Gemüse, Milch oder Fleisch sucht man das EU-Bio-Siegel jedoch vergeblich. Der Grund: Wasser gilt nicht als landwirtschaftlich erzeugtes Lebensmittel und fällt deshalb nicht unter die Regelungen der EU-Öko-Verordnung. Die Bezeichnung „Bio-Mineralwasser“ ist dennoch zulässig. „Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass entsprechende Produkte höhere Anforderungen erfüllen müssen als das für herkömmliches Mineralwasser gesetzlich vorgeschrieben ist“, sagt Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Welche Kriterien und Kontrollintervalle für das Bio-Mineralwasser genau erfüllt werden müssen, legen Zertifizierungsstellen eigenständig fest. Eine staatliche Kontrolle dieser zusätzlichen Standards gibt es nicht. Neben Grenzwerten für Inhaltsstoffe können die Vorgaben auch Umweltaspekte, Nachhaltigkeit, Verpackung sowie sozialen Standards beinhalten. Derzeit sind zwei Siegel mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen im Umlauf: das „Bio-Mineralwasser-Siegel“ und das Siegel „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“.
Gesetzliche Vorgaben für Mineralwasser
Unabhängig von zusätzlichen Siegeln unterliegt jedes Mineralwasser den Anforderungen der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Es muss von natürlicher Reinheit sein und aus vor Verunreinigungen geschützten, unterirdischen Quellen stammen. Für unerwünschte Bestandteile wie Nitrat, Kupfer oder Blei gelten feste Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Wer beim Kauf ökologische Aspekte berücksichtigen möchte, sollte Mineralwasser in Mehrwegflaschen kaufen und Quellen aus der Region bevorzugen. Das reduziert Transportwege und schont Ressourcen.
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Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstr. 9, 80336 München, Telefon: 089 55 27 94-0
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