Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Was gehört zu einem Hausangebot? / BSB-Expertentipp Bauen und Wohnen

(Berlin) - Der Bauherren-Schutzbund e.V. rät: Ein bunter Werbeprospekt ersetzt kein Hausangebot, er enthält meist nur allgemeine Informationen. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbund e.V. Zu einem Hausangebot gehört unbedingt ein detailliertes Preisangebot mit den Mehrkosten für gewünschte Sonderleistungen und den Gutschriften für eventuelle Eigenleistungen. Nach Auffassung der Verbraucherschützer sollten sich Bauherren aber unbedingt auch die komplette Bau- und Leistungsbeschreibung, den Vertrag mit Zahlungsplan sowie die Grundrisse des geplanten Hauses mit Bemaßung und die Angaben zur Wohnfläche sowie des umbauten Raumes aushändigen lassen. Diese Unterlagen benötigt auch die Bank zur Prüfung der Finanzierung. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung benannten Materialien und Ausstattungsstandards müssen eindeutig und unmissverständlich beschrieben sein. Der BSB hilft durch qualifizierte Beratung und Prüfung der Unterlagen.

Weitere Informationen unter: www.bsb-ev.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Telefax: (030) 31507211

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