Pressemitteilung | Institut Arbeit und Technik

Was heißt „Rente mit 70“? / IAT: Abschlagsregelung muss sozial korrigiert werden

(Gelsenkirchen) - Zur Diskussion um die Erhöhung der Altersgrenzen nimmt der Wissenschaftliche Geschäftsführer des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen), PD Dr. Matthias Knuth, in folgendem Beitrag Stellung: „Für die Rentenfinanzen gibt es im Prinzip vier Stellgrößen: mehr Steuermittel in die Rentenkassen, Beiträge erhöhen, Renten senken, länger arbeiten. Das Letzte ist zweifellos die langfristig tragfähigste Strategie. „Rente mit 70“ klingt wie ein Vorschlag in dieser Richtung. Für die Mehrzahl der Betroffenen würde er aber nur auf eine Kürzung hinauslaufen.

Die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze verbessert nicht die Chance, im Alter zu arbeiten. Derzeit kommt nur ein knappes Drittel der jeweiligen Neurentner direkt aus beitragspflichtiger Beschäftigung – fast ebenso viele bezogen zuletzt Leistungen wegen Arbeitslosigkeit, und das dritte Drittel war in den letzten Jahren vor Renteneintritt überhaupt nicht mehr am Erwerbsleben beteiligt. Die wenigsten, die direkt aus Arbeit in Rente gehen, haben bis 65 gearbeitet. Wer aber vorher geht, muss einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentebeginns hinnehmen. Diese Abschläge, die einen Ausgleich für den längeren Rentenbezug schaffen sollen, würden bei „Rente mit 70“ bestimmt nicht geringer sein. Dann würde ein Rentenbeginn mit 63 auf eine Kürzung der Rente um 25 Prozent hinauslaufen. Wer nicht auf lange und kontinuierliche Berufstätigkeit oder hohe Verdienste und entsprechende Beitragszahlungen zurückblicken kann, ist dann auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen.

Die Abschlagsregelung ist schon jetzt sozial ungerecht. Bis 65 arbeiten typischer Weise Akademiker, die eine deutlich höhere Lebenserwartung haben als Arbeiter. Unter den Frührentnern sind überproportional gering Qualifizierte, die ihr Erwerbsleben früh begonnen haben, harten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren und ihre Gesundheit verschlissen haben. Mit Rentenabschlägen bei Frührente bezahlen sie für einen längeren Rentenbezug, den sie in diesem Ausmaß gar nicht erleben, weil sie früher sterben. Diese schon jetzt bestehende Ungerechtigkeit würde sich verschärfen, wenn bei einer Regelaltersgrenze von 70 fünf Jahre mehr mit Abschlägen auszugleichen sind.

Anreize für längeres Arbeiten sind notwendig, aber sie dürfen die soziale Ungleichheit nicht verschärfen. Entweder müssen Abschläge für vorzeitigen Rentenbeginn an der für die Tätigkeit typischen statt der durchschnittlichen Lebenserwartung ausgerichtet werden, oder in die Rentenformel muss ein sozialer Umverteilungsfaktor eingebaut werden. Der Abstand der Vollrenten zwischen Geringverdienern und Hochverdienern wäre dann geringer als der Abstand ihrer Beitragsleistungen, und Abschläge bei Frührente würden von dieser sozial korrigierten Berechnungsbasis aus vorgenommen."

Quelle und Kontaktadresse:
Institut Arbeit und Technik Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen Telefon: 0209/17070, Telefax: 0209/1707110

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