Pressemitteilung | Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB)

Was nun Herr Minister Wittke? / Übereilte Umsetzung der EU-Hafensicherheitsrichtlinie in NRW schadet Häfen, Logistik und Wirtschaft / Zunehmend gemeinsamer Widerstand mit der verladenden Wirtschaft gegen die Landespolitik

(Berlin) - Gemeinsam mit der verladenden Wirtschaft tritt der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. nach den offiziellen Äußerungen des NRW-Verkehrsministeriums zur Umsetzung der EU-Hafensicherheitsrichtlinie in NRW erneut an Minister Oliver Wittke heran. „Neben grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken ergeben sich vielfältige Interessenkonflikte zwischen den Hafenbetreibern und ihren Kunden, auf die die verladende Wirtschaft zunehmend aufmerksam macht“, stellt Ulrich Schnake, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Öffentlicher Rheinhäfen im BÖB fest.

Nach den Vorstellungen des Ministeriums sollen die von der EU geforderten Gefahrenabwehrpläne nicht durch eine Behörde, sondern durch den noch zu definierenden "Hafenbetreiber" erstellt werden – „Der Verband hat wiederholt hinterfragt, ob dies der Hafen als Unternehmen sein soll?“, so Hafenchef Friedrich Weege, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Kanalhäfen NRW. Da diese Tätigkeit erheblich in Rechte Dritter eingreift, kann sie nicht durch einen privatrechtlich organisierten Hafen durchgeführt werden, stellen die beiden Vorsitzenden klar. „Die für den Hafenbetreiber bei Erstellung der Gefahrenabwehrpläne notwendigen Informationen enthalten Unternehmesinterna, die wir als Partner von Spedition und Logistik nicht kontrollieren können und dürfen.“ Die verladende Wirtschaft ist durch die Aussagen des Ministeriums alarmiert.

Die Landesregierung hat offiziell mitgeteilt den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Hafensicherheitsrichtlinie auf der ersten Kabinettssitzung des Jahres 2007 vorlegen zu wollen und betont, in Abstimmungen mit den Binnenhäfen des Landes eine für alle Seiten tragfähige Lösung abzustimmen.

„Hierauf warten wir ebenso wie auf die Beantwortung unserer berechtigten Fragen“, so Schnake, „ bisher vergeblich!“ Die vorgeschlagene Aufteilung der Kompetenzen bei Risikoanalyse, Erstellung und Genehmigung von Gefahrenabwehrplanen für die einzelnen Häfen ist nicht darstellbar. Darüber hinaus ist bisher nicht ausreichend geklärt worden, für welche Hafengebiete die Planungen gelten sollen. Hierbei handelt es sich um einen für die Häfen sehr sensiblen Punkt, da die Festlegung der Sicherheitszonen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Hafenflächen als Gewerbestandort haben wird. „Die verladende Wirtschaft fragt nun vermehrt beim Verband und seinen Mitgliedern nach, welche Perspektiven sich aus einer derart übereilten Umsetzung für die Binnenhäfen in NRW ergeben“, so Weege.

Der BÖB hat der Politik deshalb mit den Verbänden DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eindringlich die Risiken einer übereilten Gesetzesvorlage aufgezeigt. „Wir sind alle sehr daran interessiert, zu einen tragfähigen Lösung beizutragen, die sich auch der verladenden Wirtschaft vermitteln lässt und stehen zum Dialog jederzeit zur Verfügung – schließlich ist die Umsetzung der Richtlinie gestaltbar“, so Schnake. Sein Kollege Weege ergänzt: „Wir stehen nicht unter Zeitdruck, aber unter wirtschaftlichem Druck“.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V. Karl-Michael Probst, Geschäftsführer Straße des 17. Juni 114, 10623 Berlin Telefon: (030) 39802875, Telefax: (030) 39802880

(tr)

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