Was sich 2005 für die Landwirte ändert - Wichtige rechtliche Änderungen
(Berlin) - Ab Januar 2005 stehen für die deutschen Landwirte eine Reihe wichtiger Änderungen an. Darauf verweist der Deutsche Bauernverband (DBV). Gerade durch die Umsetzung der EU-Agrarreform müssen sich die Betriebe stärker als bisher an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten orientieren, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Durch die Entkopplung der Betriebsprämie von der Produktion sind künftig noch stärker kostendeckende Preise bei Getreide, Milch oder Rindfleisch entscheidend. Dabei wird es immer wichtiger, die Rentabilität der Produktionszweige gerade vor Investitionen unter den neuen Bedingungen der entkoppelten Betriebsprämie kritisch zu überprüfen. Die Landwirte sollten sich frühzeitig über die neuen Rechtsgrundlagen informieren.
Mit der Umsetzung der EU-Agrarreform wird ab 2005 in Deutschland eine Betriebsprämie mit flächenbezogenen Zahlungsansprüchen eingeführt. Im deutschen Kombimodell wird ein Teil der Direktzahlungen nach einem regionalen Durchschnittssatz auf alle Acker- und Dauergrünlandflächen verteilt. Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche mit Ausnahme der Dauerkulturen wird damit zur förderfähigen Fläche. Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder ist ein Antrag bis 15. Mai 2005 bei der jeweiligen Landwirtschaftsbehörde des Bundeslandes. Nur über die Aktivierung der Zahlungsansprüche werden die Landwirte auch in den Folgejahren (Laufzeit voraussichtlich bis 2013) die Betriebsprämie ausgezahlt bekommen. Generell unterliegt die Betriebsprämie der so genannten Cross Compliance-Verordnung, das heißt, die Einhaltung umwelt- und tierschutzrechtlicher Richtlinien wird zur Voraussetzung für die volle Auszahlung der Betriebsprämie. In mindestens einem Prozent der Betriebe erfolgen jährliche Vor-Ort-Kontrollen.
Die Steuererhöhungen bei Agrardiesel zwingen die Landwirte außerdem zu exakten betrieblichen Kalkulationen, betonte der DBV. Ab 2005 wird in Deutschland die Steuer für Agrardiesel auf umgerechnet 40 Cent je Liter erhöht. Nur für maximal 8.371 Liter Diesel¬verbrauch bleibt die bisherige Erstattung von 21,48 Cent je Liter bestehen, die über das übliche Verfahren bei den Hauptzollämtern beantragt wird. Der Landwirt erhält die Rückerstattung nur noch für den Verbrauch, der zwischen 1.629 Liter und 10.000 Liter liegt. Die höchstmögliche Rückvergütung pro Jahr und Betrieb beläuft sich folglich auf 1.798 Euro (2.148 Euro abzüglich 350 Euro Selbstbehalt für 8.371 Liter Diesel). Ein Landwirt kann einen Antrag auf Erstattung erst ab einer Summe über 400 Euro (350 Euro Selbstbehalt zuzüglich 50 Euro Bagatellgrenze) stellen. Unterhalb dieser 400-Euro-Schwelle, die einem Verbrauch von 1.862 Liter Dieselkraftstoff entspricht, zahlt er den vollen Dieselsteuersatz von 47,04 Cent pro Liter. Dies gilt ebenso für einen Dieselverbrauch oberhalb der 10.000 Liter Grenze. Eine Anrechnung des Dieselverbrauchs bei überbetrieblichem Maschineneinsatz ist möglich. Betriebe, die im Auftrag Dritter Arbeiten durchführen, wie Lohnunternehmer, sind ab 2005 nicht mehr selbst antragsberechtigt. Wegen des nachträglichen Erstattungsverfahrens wird die Steuererhöhung bei Agrardiesel ab 2006 in den Betrieben finanziell wirksam.
Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse ist wegen der Kürzung der Bundesmittel um 82 Millionen Euro mit einer durchschnittlichen rechnerischen Beitragssteigerung von etwa 12 Prozent zu rechnen. Die regionale Schwankungsbreite liegt dabei zwischen 10 und 14 Prozent. In der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind durch die Kürzung der Bundesmittel von 250 auf 150 Millionen größere regionale Unterschiede in den Beitragserhöhungen zu erwarten.
Zum 1.1.2005 greift außerdem die letzte Steuersenkungsstufe des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) aus dem Jahr 2000. Die letzte Steuersenkungsstufe war durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 zu Beginn dieses Jahres bereits hälftig vorgezogen worden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205
Deutscher Bauernverband (DBV)
Pressestelle
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin
Telefon: 030/31904-239, Telefax: 030/31904-431
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