Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Anzeige

Wasserstoffhochlauf: BDEW schlĂ€gt Wasserstoffgesetz „H2G“ vor

(Berlin) - Der BDEW hat unter dem Titel „EinfĂŒhrung eines Wasserstoffgesetzes ‚H2G‘ – Impuls fĂŒr den konzertierten Markthochlauf“ ein Positionspapier zur StĂ€rkung des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland vorgelegt. Dazu erklĂ€rt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrung:

„Der Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland verlĂ€uft stockend. Die Wasserstoff-Strategie der Bundesregierung von 2020 hat bisher nicht die erhoffte Wirkung gezeigt, die darin skizzierten Maßnahmen wurden nur zum Teil und zu zögerlich umgesetzt. Damit der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft gelingen kann, braucht es jetzt mehr Verbindlichkeit in Form eines Gesetzes, das alle Maßnahmen an einer Stelle bĂŒndelt und Planungssicherheit entlang aller Wertschöpfungsstufen herstellt.

Anders als in etablierten MĂ€rkten fehlen im Bereich Wasserstoff derzeit belastbare Strukturen, standardisierte Produkte und ausreichend zahlungsbereite Nachfrage. Die notwendige Infrastruktur ist noch im Aufbau. Projektrisiken werden oft gleichzeitig von mehreren Kostentreibern beeinflusst. Im Ergebnis sind zahlreiche Projekte mit großen Unsicherheiten konfrontiert, RisikoaufschlĂ€ge steigen und die Bankability sinkt. Das ist auch der Grund, warum Investitionen selbst dann nicht erfolgen, wenn einzelne Rahmenbedingungen punktuell verbessert werden.

Um den Aufbau eines Wasserstoffsystems wertschöpfungsĂŒbergreifend zu gestalten und den stockenden Hochlauf entscheidend voranzubringen, bedarf es jetzt eines konzertierten Vorgehens. Eine geeignete Maßnahme stellt aus Sicht des BDEW die EinfĂŒhrung eines Wasserstoffgesetzes (H2G) dar. Das H2G sollte mit klaren Regeln Rechtssicherheit schaffen und die wirtschaftspolitische Trias aus Ordnungspolitik, Anreizmechanismus und Förderung ausgewogen und gezielt einsetzen. Im Ergebnis sollte das H2G fĂŒr alle Rechtsanwender der zentrale Ort fĂŒr Regelungen zum Wasserstoffmarkt sein.

Das Wasserstoffgesetz kann eine Ă€hnliche Wirkung entfalten wie seinerzeit das EEG als zentraler Ermöglicher des Hochlaufs der Erneuerbaren Energien. Aus den Erfahrungen – insbesondere zu den finanziellen Herausforderungen des EEG fĂŒr Verbraucher und Bundeshaushalt – sollte in Bezug auf Förderdauer und -höhe ausdrĂŒcklich gelernt werden. Das H2G definiert die Ausbauziele und schafft klare Anreizinstrumente. Der Förderrahmen wird dabei rechtssicher und planbar, aber auch degressiv und zeitlich begrenzt definiert.

Nur wenn sich alle relevanten Wertschöpfungsstufen des H2-Marktes parallel entwickeln und ineinandergreifen, kann der Hochlauf erfolgreich sein. Bundesregierung und Parlament mĂŒssen jetzt die entscheidenden Weichen stellen, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewĂ€hrleisten. Das ermöglicht es Unternehmen nicht nur, in den Hochlauf zu investieren, sondern schafft einen klaren Dekarbonisierungspfad, senkt die Systemkosten, sichert die WettbewerbsfĂ€higkeit der Wirtschaft und stĂ€rkt unsere Resilienz.“

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Adrian Röhrig, Pressesprecher, Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige