Wechsel des Telefonanbieters erfordert Einblick, Durchblick, Weitblick / Verbraucherzentrale informiert über Fallstricke beim Anbieterwechsel
(Leipzig) - Beim Prüfen der Ausgaben im Haushalt fällt häufig auf, dass Festnetz und Internet den Geldbeutel nicht unwesentlich belasten. Der Spar-Entschluss ist schnell gefasst - ein Wechsel muss her. Die Werbung oder der Vertreter an der Haustür versprechen günstige Preise und einen unkomplizierten Wechsel.
"Damit das keine leeren Versprechungen bleiben, sollte man vor dem Abschluss eines neuen Vertrages Einblick in die Unterlagen des aktuellen Telefonanbieters nehmen. Man darf nicht davon ausgehen, dass Verträge jederzeit beliebig kündbar sind", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Erschwerend kommt häufig hinzu, dass sich durch Tarifwechsel die ursprünglichen Laufzeiten ändern können. Wenn man nicht alle Auftragsbestätigungen aufbewahrt hat, aus denen sich Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ableiten ließen, kann auch ein Anruf beim Anbieter den erforderlichen Durchblick bringen. "Solange der alte Vertrag noch läuft, muss dieser auch bezahlt werden und auch die Rufnummer wird nicht auf den neuen Anbieter übertragen", so Wagner.
Viele Anbieter auf dem Telekommunikationsmarkt nutzen nicht mehr das Netz der Deutschen Telekom, so dass deren Verträge problemlos parallel laufen und Kosten verursachen können. Weitblick heißt also, nicht nur auf die niedrigen Kosten zu schauen, sondern auch zu bedenken, ab wann die Ersparnis tatsächlich eintreten kann. Nur so lässt sich verhindern, dass monatelang für zwei Verträge gleichzeitig gezahlt wird.
Vorsicht ist außerdem angebracht, wenn das klassische Festnetz durch einen Mobilfunkanschluss ersetzt wird. Einige Verträge räumen die Möglichkeit ein, sehr günstig mit einer Festnetznummer und dem klassischen Telefon zu telefonieren, funktionieren technisch aber über das Mobilfunknetz. Völlig losgelöst von der Telefonbuchse muss man das Telefon in eine am Stromnetz hängende Adapter-Box stecken, in der sich die SIM-Karte verbirgt. In diesem Fall sollte man vor dem Vertragsschluss zunächst unbedingt die Netzabdeckung in der eigenen Wohnung prüfen. Welche weiteren Aspekte zu beachten sind und welche Kosten gegenübergestellt werden sollten, kann man in dem Faltblatt der Verbraucherzentrale Sachsen "Sie wollen Ihren Telefonanbieter wechseln" nachlesen. Es ist in allen Beratungseinrichtungen erhältlich (www.verbraucherzentrale-sachsen.de).
Telefonische Beratung gibt es unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 - 12 und 13 - 16 Uhr.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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