Weder öko noch logisch / CDH fordert Aussetzung der nächsten Stufe der Ökosteuerreform
(Köln) - Angesichts der drastisch gestiegenen Benzinpreise fordert die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) eindringlich, die nächste Stufe der Ökosteuerreform zunächst auszusetzen. Die erhebliche Verteuerung des Benzins wird für diejenigen, die aus beruflichen Gründen zwingend auf den PKW angewiesen sind, zu einer immer stärker werdenden Belastung. Ein Benzinpreis von über 2 DM und mehr wirke sich im Wirtschaftsbereich Handelsvermittlung und Vertrieb besonders gravierend aus. Handelsvertretungen und ihre Mitarbeiter im Außendienst seien bei ihren vielen Kundenbesuchen täglich auf den PKW angewiesen und müssten große Strecken zurücklegen. Dies summiere sich bei einer jährlichen Fahrleistung pro Unternehmen von rund 67.000 km beträchtlich.
Ein weiterer Preisschub durch die geplanten Steuererhöhungen sei für viele dieser Unternehmen wirtschaftlich kaum noch zu verkraften. Die CDH appelliert daher eindringlich an die Regierungskoalition, auf die veränderten Bedingungen flexibel zu reagieren und die Ökosteuer rückgängig zu machen, zumindest die nächste Stufe auszusetzen.
Die CDH hat der Ökosteuer gegenüber immer erhebliche Bedenken geäußert. Nach Berechnungen des Spitzenverbandes kommt auf den Wirtschaftsbereich für den Zeitraum 1999 bis 2002 eine Gesamtbelastung in Höhe von 162 Millionen DM zu. Die steigenden Benzinpreise sind dabei noch nicht eingerechnet. Würden die Pläne der Regierungskoalition zur Ökosteuer wie beabsichtigt umgesetzt, werde der Wirtschaftsbereich ab der Endstufe im Jahr 2003 pro Jahr mit 60 Millionen DM mehr belastet.
Die Ökosteuer sei weder „öko" noch „logisch". Strom, Benzin und Diesel sowie Erdgas und Heizöl würden verteuert, und die großen Energieverbraucher im produzierenden Gewerbe zahlten jedoch lediglich einen ermäßigten Steuersatz. Die Zeche zahlten wieder einmal die kleinen und mittleren Unternehmen. Denn diese Unternehmen würden durch die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrages nicht entsprechend den Mehrbelastungen entlastet. Auch hierin sehe die CDH eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung der aus betrieblichen Gründen vielfahrenden Handelsvermittler.
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Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), Geleniusstr. 1 (CDH-Haus), 50931 Köln, Telefon: 02 21 / 51 40 43, Telefax: 02 21 / 52 57 67