Weg frei für den Immobilienverband IVD
(Berlin) Der Immobilienverband IVD hat die Hindernisse bei der Eintragung in das Vereinsregister beseitigt. Mit einer jetzt getroffenen Vereinbarung sind die letzten formalen Hürden für den Zusammenschluss der Traditionsverbände RDM und VDM überwunden. Wir haben nun freie Fahrt für den neuen Berufsverband IVD, der aus den beiden Traditionsverbänden VDM und RDM hervorgegangen ist und ca. 6.000 Mitglieder umfasst. Mit der Vereinbarung, die wir jetzt unterzeichnet haben, steht uns nichts mehr im Weg. Die Gegner der Verschmelzung werden nun nicht mehr den Rechtsweg gegen den IVD ergreifen, so Johannes-Peter Henningsen, Präsident des Ring Deutscher Makler (RDM) und zukünftiger Präsident des IVD.
Zu den Verzögerungen bei der Eintragung des IVD war es gekommen, als mehrere Einzelverbände im RDM Klage gegen die Entscheidung der RDM-Mitgliederversammlung über die Verschmelzung mit dem VDM zum neuen Immobilienverband IVD erhoben hatten. Diese Klage hinderte bislang die Eintragung der Verschmelzung des RDM auf den IVD. Nach umfangreichen Verhandlungen haben sich der RDM Bundesverband sowie alle weiteren betroffenen Untergliederungen darauf verständigt, dass die nicht verschmelzungsbereiten Verbände aus dem RDM Bundesverband austreten und damit eine gewisse Eigenständigkeit erhalten. Dies betrifft die RDM Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Berlin-Brandenburg sowie vier Bezirksverbände des RDM im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Allen Mitgliedern unserer beiden früheren Verbände RDM und VDM ist es aufgrund der Papiere zur Verschmelzung freigestellt, die alten Logos von RDM und VDM in der Werbung weiter zu benutzen. In dem Klageverfahren ist dies von den nicht verschmelzungsbereiten Verbänden des RDM als wesentlicher Punkt betont worden. In dem nun erarbeiteten Einigungspapier haben wir deshalb diese ohnehin vorhandene Regelung noch einmal bekräftigt. Wirklich neu ist in der nun ausgehandelten Einigung nur, dass die klagenden Verbände zunächst aus dem RDM austreten und als einzelne RDM-Vereine in ihrer Region bestehen bleiben, so Henningsen. Die Vereinbarung siegt vor, dass die Klage, die der Eintragung des neuen Verbandes IVD bisher entgegenstand, zurückgenommen wird.
Seit der Entscheidung über die Verschmelzung unserer Verbände ist zwar einige Zeit verstrichen. Wir haben diese Zeit aber bereits intensiv genutzt. Die Geschäftsstellen unserer Verbände sind bereits zusammengelegt, die Regionalstruktur des IVD ist deutschlandweit eingerichtet und das IVD-Logo wird von vielen Kollegen in der Werbung bereits intensiv genutzt. Wir können uns nun den weiteren wichtigen Sachfragen widmen, ohne Rücksicht auf den bei Gericht anhängigen Prozess nehmen zu müssen", erklärte Henningsen. Wichtige Sachaufgaben seien eine einheitliche Regelungen für die Berufsausübung der Immobilienmakler und -verwalter, der Ehrenkodex für den Berufsstand, die Stärkung der Marktbeobachtung, bessere Vertretung der Immobilienwirtschaft gegenüber den Politik, Verbesserung der Qualifikation der Marktteilnehmer und Schaffung einer breiteren Akzeptanz der Dienstleistungen in der Immobilienwirtschaft, die der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche gerecht wird.
Quelle und Kontaktadresse:
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen e.V. (VDM))
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/38302528, Telefax: 030/38302529