Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Wegfall der Phantomlohn-Falle / Erneuter Erfolg des DStV

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat mit der Neuregelung zum so genannten Phantomlohn einen erneuten Erfolg zu verzeichnen. Mit seinem Grundsatzpapier „Anforderungen des Mittelstandes an die steuer- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland“ hat der DStV bereits im Juli 2002 gefordert, die Regelung zur Einbeziehung von nicht gezahltem Arbeitslohn - den so genannten Phantomlohn - in die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aufzuheben. Die Sozialversicherungspflicht auch auf den sog. Phantomlohn auszudehnen, belastet die Unternehmen und verhindert die Schaffung weiterer Arbeitsplätze.

Ab dem 1. Januar 2003 wird nun durch eine Änderung des § 22 Abs. 1 SGB IV einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erst sozialversicherungspflichtig, sobald es ausgezahlt worden ist. Dadurch gilt wieder das Zuflussprinzip, wie es auch dem Einkommensteuerrecht zugrunde liegt. Das Phantomlohn-Problem ist mit der Neuregelung beseitigt und zwar auch in den Fällen, in denen ein tariflicher Anspruch auf ein höheres Arbeitsentgelt besteht.

Vehement forderte DStV-Präsident Jürgen Pinne am 28. Januar 2003 anlässlich des 4. Parlamentarischen Abends des DStV im Hotel Adlon in Berlin, auch Altfälle in die Neuregelung mit einzubeziehen und hierzu eine Übergangsvorschrift in das Sozialgesetzbuch aufzunehmen. Zumal derzeit Rechtsunsicherheit wegen der gegensätzlichen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin (Beschluss vom 5.6.2002, Az. L 15 B 24/02 KR ER) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.8.2002, L 5 B 41/02 KR ER) zur Sozialversicherungspflicht des sog. Phantomlohns in Altfällen besteht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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