Wegfall zentraler Aufdeckungssysteme schwächt Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Netz
(Berlin) – Die Deutsche Kinderhilfe bedauert zutiefst das Scheitern der Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat zur Verlängerung der bisherigen „Chatkontrolle 1.0“. Da kein Kompromiss erreicht wurde, endet die freiwillige Erkennung von Missbrauchsdarstellungen in digitalen Diensten am 3. April 2026 vollständig. Mit diesem Wegfall bricht ein wesentliches Instrument der digitalen Aufdeckung weg – mit spürbaren Folgen für den Schutz von Kindern im Internet.
„90 % weniger Hinweise – eine gefährliche Abnahme entscheidender Informationen“
Nach Einschätzung der EU Kommission stammen der überwiegende Teil der bisherigen Aufdeckungen aus automatisierten Zufallstreffern. Schon die geplante Beschränkung auf reines Verdachts-Scanning hätte die Aufdeckung massiv erschwert.
Mit dem Scheitern der Verhandlungen fallen nun große Teile der bisherigen Hinweise weg, es handelt sich um mindestens 90 %. Auch freiwillige Meldungen werden künftig stark eingeschränkt oder nicht mehr rechtssicher möglich sein.
„Wir verlieren einen sehr großen Teil der bisherigen Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen. Das führt zu einer erheblichen Schwächung der Ermittlungsarbeit.“
Verdachtsprinzip ohne technische Erkennung – ein realistisches Risiko für Kinder
In der Praxis entstehen Verdachtsmomente fast ausschließlich durch technische Aufdeckungsverfahren. Ohne diese Systeme bleiben neue Täter, neues Material sowie auch bereits bekannte Inhalte weitgehend unentdeckt.
„Wenn Scans nur noch bei einem bereits bestehenden Verdacht zulässig sind – während die Technologien zur Entstehung solcher Verdachtsmomente wegfallen – entsteht faktisch ein Erkennungsdefizit, das Täter begünstigt und Kinder gefährdet.“
Datenschutz und Kinderschutz gemeinsam denken
Die Deutsche Kinderhilfe erkennt die Bedeutung des Datenschutzes ausdrücklich an. Gleichzeitig verbreiten Täter seit Jahren Missbrauchsdarstellungen im digitalen Raum. Ohne technische Hilfsmittel können diese Verbrechen nicht wirksam bekämpft werden.
„Der Wegfall zentraler Erkennungsmöglichkeiten schafft eine gefährliche Lücke. Kinder brauchen effektiven Schutz – auch und gerade im digitalen Raum.“
Fehlmeldungen als Mythos – Sicherheitssysteme schützen vor falschen Verdächtigungen
Die oft genannte Befürchtung, harmlose Urlaubsbilder könnten massenhaft als Missbrauchsinhalte eingestuft werden, entbehrt jeder technischen Grundlage. Hashdatenbanken beinhalten ausschließlich polizeilich bestätigtes Material. In Deutschland verhindern zudem mehrstufige Prüfmechanismen Fehlalarme zuverlässig.
Das Argument vermeintlicher Fehlmeldungen lenkt daher vom eigentlichen Problem ab: der kontinuierlichen, erheblichen Verbreitung realer Missbrauchsdarstellungen.
Hashabgleiche bleiben unverzichtbar – ihr Wegfall schwächt Ermittlungen unmittelbar
Hashverfahren erfassen zwar nur bereits bekannte Dateien, sind aber ein hochwirksames Werkzeug, um neue Täter zu identifizieren. Die Erfahrung zeigt: Wer neues CSAM verbreitet, besitzt nahezu immer auch bekanntes Material. Das Wegfallen dieser Treffer reduziert nicht nur die Zahl möglicher Ermittlungsansätze, sondern verhindert in vielen Fällen, dass neue Täter überhaupt identifiziert werden.
Hinweise führen regelmäßig zur Aufdeckung schwerer Fälle
Hinweise aus Melde- und Aufdeckungssystemen – oftmals aus dem Ausland, insbesondere über das US Meldesystem CyberTipline – sind seit Jahren eine der wichtigsten Quellen für Ermittlungen in Deutschland. Diese Hinweise führen regelmäßig zu Hausdurchsuchungen, Festnahmen und zur Sicherstellung von Missbrauchsmaterial. Einer der jüngsten öffentlichen Fälle betrifft den sexuellen Missbrauch eines Säuglings, der vor dem Landgericht Neubrandenburg verhandelt und abgeschlossen wurde. Die Ermittlungen wurden – wie bei vielen ähnlichen Fällen – durch einen externen Hinweis ausgelöst. Ohne diesen Hinweis wären Täter wie Opfer nicht entdeckt worden.
Trilog gescheitert – dringender Handlungsbedarf
Mit dem Ablauf der Übergangsregelung am 3. April 2026 entfällt das bislang wichtigste technische Instrument zur digitalen Aufdeckung. Eine befristete Verlängerung konnte nicht erzielt werden.
Während die EU Kommission an langfristigen Lösungen arbeitet, entsteht nun eine Schutzlücke, die Täter kurzfristig ausnutzen können.
Zahlen und Forderungen der Deutschen Kinderhilfe
Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist ein zentrales staatliches Schutzanliegen. Seit 2019 steigen die Fallzahlen deutlich. Das BKA registrierte 2023 insgesamt 45.191 Fälle im Bereich Kinder und Jugendpornografie; das Lagebild 2024 beschreibt weiterhin ein „besorgniserregend hohes Niveau“. Auch für 2025 wird ein ähnlich hoher Wert erwartet.
„Europa braucht Verfahren, die Kinder wirksam schützen. Der entstehende Rückschritt darf nicht hingenommen werden. Wir fordern Rat, Parlament und Kommission auf, schnellstmöglich eine tragfähige rechtliche Grundlage zu schaffen, die den Kinderschutz wieder stärkt.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V., Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Telefon: 030 24342940
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