Weichen für die deutsche Windindustrie bei EEG-Novelle richtig stellen / Neue Messekonzeption weist die Richtung
(Husum) - Um die Weltmarktführerschaft der deutschen Windindustrie zu halten und weiter auszubauen, müssen die Rahmenbedingungen für die Windenergie zukunftsweisend ausgestaltet sein. Die hochgesteckten Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz können erreicht werden, wenn wir die Chancen bei der anstehenden Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) nutzen, betont Thorsten Herdan, Geschäftsführer VDMA Power Systems, anlässlich der HUSUMwind 2007. Den Zusammenschluss der Hamburg Messe und der Messe Husum zum Fortbestand und Ausbau einer internationalen Windleitmesse in Deutschland begrüßen wir außerordentlich. Damit wurde eine tragfähige Lösung im Sinne der Industrie gefunden, die die Richtung zur Stärkung des Heimmarkts weist, so Herdan weiter.
Der Weltmarkt der Windindustrie weist derzeit jährliche Wachstumsraten von 30 Prozent auf. Mit einer Exportquote von rund 75 Prozent und weit über 4 Milliarden Euro Exportumsätzen in 2006 ist die deutsche Windindustrie 2006 stärker gewachsen als die Weltmärkte. Die führende Rolle der deutschen Industrie insbesondere durch die Weiterentwicklung der Technologien kann nur in Deutschland gehalten und ausgebaut werden, wenn die Politik gemeinsam mit der Industrie langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für den Inlandsmarkt erarbeitet.
Norbert Giese, Vorsitzender des Bereichs Windenergie im VDMA: Die ambitionierten Ziele der Bundesregierung den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 25 bis 30 Prozent zu steigern, lassen sich ohne den weiteren Ausbau der Windenergie onshore und offshore nicht realisieren. Dazu müssen Hemmnisse gegen den Onshore-Markt, das Ersatzanlagengeschäft sowie den entstehenden Offshore-Markt beseitigt werden. Die Novelle des EEG bietet die Möglichkeit, den Onshore-Markt zu erhalten sowie wirksame Anreize für den Ersatz von Altanlagen (Repowering) und die Installation von Offshore-Anlagen zu schaffen.
Bei der Vergütung für Windenergieanlagen ist weniger die nominelle Höhe als die Differenz von Strommarktpreis und Vergütung ausschlaggebend. Der stetig steigende Strompreis und die gleichzeitig steigenden Materialkosten haben weltweit Gesetze entstehen lassen, die Vergütungshöhen über denen des EEG festschreiben. Dies muss im neuen EEG berücksichtigt werden. Für die Festlegung der Vergütungshöhe ist ausschlaggebend, dass sich die Kostenschere zwischen der Vergütung und dem Strommarktpreis weiter schließt.
Allein in den VDMA Fachverbänden Power Systems, Antriebstechnik und Fluidtechnik liefern etwa 100 Unternehmen in den Bereich Windenergie und werden von der VDMA Arbeitsgemeinschaft Windenergie Zulieferindustrie repräsentiert. Thorsten Herdan: Dem Maschinen- und Anlagenbau, kommt eine Schlüsselrolle bei der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik zu. Wir sind bereit, unseren Beitrag zu leisten.
Unsere Vorschläge zur EEG Novelle im Einzelnen:
Preisindex und Degression:
Zur Berücksichtigung der Kostenentwicklung für Windenergieanlagen und für alle anderen Anlagen zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien sollte eine Koppelung des Vergütungssatzes an einen Index erfolgen, der sich ähnlich wie in Frankreich oder Spanien an Industriepreisen und Arbeitskosten orientiert. Ferner schlagen wir eine Verringerung der Degression für Windenergieanlagen von zwei auf ein Prozent vor.
Netzintegration:
Wir schlagen zur weiteren und beschleunigten Optimierung der Netzeigenschaften der Windenergieanlagen und Windparks Onshore wie Offshore und zur Harmonisierung der Netzanschlussbedingungen die Einführung einer Anlagentechnologiekomponente in das EEG in drei Stufen vor. Die Anforderungen müssen hersteller- und netzbetreiberneutral sein.
Repowering
Eine Übertragungsregelung bei Repowering Projekten sollte eingeführt werden. Für neu errichtete Ersatzanlagen wird die verbliebene Dauer der erhöhten Vergütung von der Altanlage auf die neue Anlage übertragen. Werden mehrere Anlagen ersetzt, wird die durchschnittliche Dauer der Altanlagen auf die Neuanlagen übertragen. Die Beschränkungen auf Anlagen vor 1996 und Repowering im selben Landkreis sind abzuschaffen. Statt einer Verdreifachung der Anlagenleistung sollte eine Verdoppelung der Gesamtwindparkleistung als Voraussetzung für die Übertragungsregelung gelten. Eine Klarstellung der Bundesregierung zur Ausweisung von Vorrangflächen zum Repowering ist erforderlich.
Offshore Windenergie
Die Fristen für das Einsetzen der Degression zum 1.1.2008 und das Ende der erhöhten Vergütung zum 31.12.2010 für Strom aus Offshore Windenergieanlagen sollten gestrichen werden, weil bis dahin noch keine ausreichenden Erfahrungen mit Offshore Windparks vorliegen. Die Bindung an Preisindizes und die Anlagentechnologiekomponente sind auch auf die Offshore Windenergie anzuwenden. Es gilt zu prüfen, wie sich die Kostenstruktur für erste Pilotprojekte dann unter den gegebenen Rahmenbedingungen des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes darstellt und ob die derzeitigen Vergütungssätze zur Realisierung der Projekte ausreichen. Die Vergütungshöhe für Strom aus Offshore Windenergie kann frühestens mit der nächsten Novellierung des EEG auf der Grundlage erster Erfahrungen zielgenauer angepasst werden. Einzelfalllösungen wie in den Nachbarländern sind zu prüfen.
Vermarktung von Windstrom:
Die Einführung eines am Strompreis orientierten Vergütungsmodells ist prinzipiell der richtige Weg. Allerdings ist dieser Schritt bei dem durch eine stark begrenzte Zahl von Marktteilnehmern geprägten Strommarkt noch verfrüht. Die sehr volatilen Preise an der EEX spiegeln nicht den tatsächlichen Wert des Stromes wieder. Die Regulierung des Marktes funktioniert noch nicht ausreichend. Deshalb schlagen wir vor, das EEG mit der nächsten Novellierung um ein optionales am Strompreis orientiertes und damit marktwirtschaftlich ausgestaltetes Vergütungsmodell zu erweitern.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Marlies Schäfer, Pressesprecherin
Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 66030, Telefax: (069) 66031511
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