Weichen für mehr Wettbewerb bei Strom und Gas jetzt stellen
(Berlin) - Der Gesetzgeber muss jetzt die Weichen für mehr Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten und für Investitionen in die Zukunft unserer Energieversorgung stellen, forderte Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung anlässlich der Anhörung zur Novellierung des Energiewirtschaftsrechts im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages (29. November). Strom und Gas haben für die Energieversorgung der Industrie überragende Bedeutung. Sie haben einen Anteil an den gesamten Energiekosten von über 80 Prozent. Die in den letzten Jahren auch durch politische Belastungen angezogenen Strom- und Gaspreise sind Gift für den Standort Deutschland.
Für die Gasmärkte seien klare Vorgaben für ein wirklich praxistaugliches Entry-/ Exit-Netzzugangs-Modell erforderlich. Um wegen der Vielzahl der Netzbetreiber in Deutschland eine Zersplitterung des deutschen Gasmarktes zu vermeiden, ist für ein solches Modell die Herstellung ausreichend großer, liquider Regelzonen unabdingbar. Das Gesetz sollte auch Perspektiven für einen Weg zur Anreizregulierung aufzeigen. Nur so könnten wirkungsvolle Impulse für die Betreiber vorn Strom- und Gasnetzen zur effizienten Leistungsbereitstellung und Gewinnerzielung gegeben werden. Darüber hinaus sollte das Gesetz Regeln zur rechtlichen, organisatorischen, informatorischen und buchhalterischen Entflechtung des Netzbetriebes von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung festlegen, forderte Kreklau. Netzbetreiber mit mehr als 25 000 Energie-Kunden sollten zur Entflechtung verpflichtet werden. Da industrielle Werksnetze sowie die Netze von Schienenbahn und Verkehrsflughäfen im Wettbewerb zu den Netzen der allgemeinen Energieversorgung entstanden sind, sollten die auf Netzmonopole zielenden Regulierungsvorschriften nicht angewandt werden. Die Regulierungsbehörde für die Strom- und Gasmärkte sollte unabhängig bleiben und effizient als staatliche Wirtschaftsaufsicht arbeiten. Deshalb sollte die Behörde aus Steuermitteln finanziert werden. Eine Beitragsfinanzierung durch die regulierten Unternehmen lehnt der BDI als verfassungsrechtlich bedenklich ab, so Kreklau.
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